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Landschaftsplanung

Die für das Stadtgebiet Trier notwendigen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden in Landschaftsplänen dargestellt. Auf örtlicher Ebene ist der Landschaftsplan das Pendant zum Flächennutzungsplan. Im Landschaftsplan werden auch Schutzgebiete und Schutzobjekte dargestellt, Zweckbestimmungen für Brachflächen, besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung und Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen festgelegt. Arten- und Biotopschutz, Naturerlebnis und Erholung sowie die Regulation und Regeneration von Boden, Wasser und Luft sind weitere Ziele des Plans.

Landschaftspläne werden als Beitrag für die Bauleitplanung von den Trägern der Flächennutzungsplanung erstellt (vorbereitende Bauleitplanung) und unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als Darstellungen oder Festsetzungen in der Bauleitplanung aufgenommen. Die Bauleit- und Landschaftsplanung liegt bei der Stadt Trier im Zuständigkeitsbereich des Amts für Stadt- und Verkehrsplanung. Die Landschaftspläne können dort oder bei der unteren Naturschutzbehörde nach Vereinbarung eingesehen werden.

Die untere Naturschutzbehörde ist bei der Landschaftsplanung zu beteiligen und beteiligt ihrerseits den Fachbeirat für Naturschutz im Verfahren. Dessen fachliche Stellungnahmen bindet sie in ihre eigene Stellungnahme gegenüber dem Planungsträger ein. Die Naturschutzverbände werden unmittelbar vom Planungsträger beteiligt.

Auch bei der Erstellung von Bebauungsplänen und des dazugehörigen Umweltberichts ist die untere Naturschutzbehörde zu beteiligen.

 
Zuständiges Amt