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Rückübernahmeabkommen

Leistungsbeschreibung

Ein Rückführungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Ländern.

Ein Rückführungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Ländern, der die Ausweisung von illegalen Einwanderern oder abgelehnten Asylbewerbern zwischen zwei Ländern regelt. Dabei kann es sich ebenfalls um ein Abkommen zwischen einem Staatenverbund und einem anderen Staat handeln. Deutschland hat derzeit ca. 13 Rückübernahmeabkommen bilateral mit Drittstaaten abgeschlossen. Bei der Rückkehr von Ausländern, die zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet sind, wird grundsätzlich auf den Vorrang der freiwilligen Rückkehr gesetzt, die unter bestimmten Voraussetzungen auch finanziell gefördert wird.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Ausländerfragen - Zentralstelle für Rückführungsfragen Rheinland-Pfalz (ZRF)

Wasserweg 7-9
54292 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen