Sprungmarken
27.01.2020

Landwirtschaftsfahrzeuge dürfen wieder auf Bitburger Straße fahren

(gut) Landwirtschaftsfahrzeuge über 7,5 Tonnen dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung auf der Bitburger Straße bergab zwischen der Anschlussstelle Trier und der Kaiser-Wilhelm-Brücke wieder fahren. Das teilt die städtische Straßenverkehrsbehörde mit. Diese Regelung gilt lediglich für den landwirtschaftlichen Verkehr, andere Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen müssen auf die A 64 oder die B 52 ausweichen. Die Beschilderung vor Ort bleibt unverändert. Die Polizei wird vermehrt die Einhaltung des allgemeinen Lkw-Fahrverbotes in diesem Bereich sowie die Inhaber der Ausnahmegenehmigungen kontrollieren. Diese können online heruntergeladen werden: www.trier.de - Rathaus & Bürger/in - Bürgerservice - „LKW-Fahrverbot B 51 Befreiung – Antrag auf“.

Archiv

Pressemitteilungen nach Zeitraum filternZeige Artikel von


bis