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25.04.2019

Kitas Hand in Hand weiterentwickeln

(bau) Die Stadt Trier sieht sich durch das Kita-Zukunftsgesetz in seiner Arbeit bestätigt. An vielen Stellen greift das Gesetz Entwicklungen auf, die in Trier bereits Standard sind.

In Trier ist keine Kita ohne Leitungsfreistellung. In Rheinland-Pfalz waren nach Daten der Bertelsmann-Stiftung im Jahr 2017 noch circa zehn Prozent vollständig ohne Leitungsfreistellung. Daher ist es gut, dass das Gesetz nun Leitungsfreistellungen für alle Kitas nach einem festen Schlüssel vorsieht.

Der Rechtsanspruch nach dem aktuellen Kita-Gesetz erstreckt sich bislang auf ein Angebot vormittags und nachmittags mit Unterbrechung am Mittag. Bereits die Bedarfsumfrage der Stadt Trier im Jahr 2012 hat ergeben, dass nur drei Prozent der Familien dieses Angebot wünschen.

Der Anteil der Ganztagsplätze für Kinder im Vorschulalter in der Stadt Trier ist im interkommunalen Vergleich der höchste Wert in Rheinland-Pfalz. Durchschnittlich nehmen rund 83 Prozent aller Kinder im Vorschulalter am Mittagessen in der Kita teil.

Zu Recht sieht das Kita-Zukunftsgesetz nun einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot über Mittag vor. Die Stadt Trier wird ihre bisherigen Anstrengungen daher auch weiter verfolgen und begrüßt die Landesinitiative.

Dabei ist der zuständigen Bürgermeisterin Elvira Garbes auch klar, dass die Erzieherinnen und Erzieher unterstützt werden müssen, um ihrer herausfordernden Arbeit in Partnerschaft mit den Eltern gerecht zu werden. Die zusätzlichen 80 Millionen zu den bisherigen 700 Millionen Euro pro Jahr, die im Land nun in die Kitas fließen, seien dringend notwendig. „Ich habe volles Vertrauen in die Zusage des Landes, dass sich niemand durch das Gesetz verschlechtert. Auch nicht jene Kommunen, die schon bislang mit guter Qualität aufwarten konnten“, sagt Elvira Garbes und verweist auf die gute Zusammenarbeit zwischen Stadt, Land und den aktiven freien Trägern, die die gute Qualität in Triers Kitas erst ermöglicht hat. Gespannt wartet die Stadt Trier nun auf die konkreten Ausführungsbestimmungen zum Gesetz, um dann die notwendigen und möglichen Weiterentwicklungen mit allen Akteuren in die Hand zu nehmen.

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