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Bauakteneinsicht

Sie können als Eigentümer bzw. Eigentümerin eines Grundstücks die archivierten Bauakten der Gebäude einsehen.

Sollten Sie einen Dritten damit beauftragen, so muss dieser eine von Ihnen ausgestellte formlose Vollmacht zur Einsicht erhalten.

Sofern digitale Akten vorliegen, können diese entsprechenden Dokumente über einen passwortgesicherten Cloudzugang zur Verfügung gestellt werden. Nutzen Sie bitte den untenstehenden Link zum digitalen Antrag. Beachten Sie bitte, das Sie sich hierzu mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses legitimieren müssen.

Zu unseren digitalen Akten gibt es noch eventuell Papierakten beim Stadtarchiv. Dies kann unter stadtarchiv@trier.de oder 0651/7184422 angefragt werden.

Alternativ können Sie auch zu den Öffnungszeiten unseres Büros vorstellig werden und vor Ort die digitalen Akten einsehen.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Montag und Donnerstag 8 bis 12 Uhr im Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung, Verwaltungsgebäude VI, Am Augustinerhof 1, 54290 Trier

Es fällt eine Gebühr von mindestens 50 Euro bis maximal 600 Euro an.

Einsichtnahme in archivierte Bauakten online beantragen

 
Zuständiges Amt