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Baustatik

Mit der Prüfung der Statik von Bauvorhaben und der Überwachung der Bauausführung kann seit 1998 vom Bauherrn ein staatlich anerkannter Sachverständiger beauftragt werden. Alternativ kann die Prüfung auch durch einen Prüfstatiker des Bauaufsichtsamtes durchgeführt werden. Dann fällt für den Bauherrn keine Mehrwertsteuer an.

Das Bauaufsichtsamt überprüft bestehende bauliche Anlagen, wenn der Verdacht besteht, dass sie einsturzgefährdet sind oder aus anderen Gründen eine Gefahr für die Öffentlichkeit oder die Nutzer des Gebäudes darstellen.

 
Zuständiges Amt