Einige Bauvorhaben bedürfen keines Baugenehmigungsverfahrens und können grundsätzlich ohne Kenntnisgabe an die Baubehörde errichtet werden. Zum Beispiel gehören dazu:
Dies gilt jedoch nicht, wenn durch Bebauungspläne andere öffentlich-rechtliche Vorgaben existieren; diese gehen dann den Vorschriften der Landesbauordnung vor.
Wir empfehlen daher, auch bei genehmigungsfreien Vorhaben über die Bauberatung nachzufragen, ob Vorschriften durch Bebauungspläne entgegenstehen.