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Nachbarschutz

Nachbarschutz im öffentlichen Recht

Beabsichtigt die Bauaufsicht, ein Bauvorhaben zu genehmigen, das von den Vorschriften des Gesetzes abweicht, so muss sie prüfen, ob diese Abweichung die öffentlich-rechtlich geschützten Belange der Nachbarn berührt. Dies ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn die Abstandsflächen eines Neubaus auf dem Nachbargrundstück liegen. Eine solche Abweichung wird die Bauaufsicht nur zulassen, wenn der betroffene Nachbar dem Bauvorhaben zustimmt, im Regelfall durch die Eintragung einer Baulast.

Nachbarschutz im Privatrecht

Das Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz regelt die privatrechtlichen Beziehungen zwischen den Grundstücksnachbarn. Hier enthaltene Regelungen zu Grenzabständen von Gebäuden, zu Fenster- und Lichtrechten, zu Nachbar- und Grenzwänden sind durch die Bauaufsichtsbehörde nicht zu berücksichtigen, da es sich nicht um öffentliches, sondern um privates Recht handelt. Bei Planung und Bau eines Hauses sollte das Nachbarschaftsgesetz jedoch unbedingt beachtet werden.

Weitere Regelungen

Im Nachbarrechtsgesetz finden Sie außerdem Regelungen zu Bodenerhöhungen und Abgrabungen, zu Zäunen und Grenzmauern und zu Pflanzabständen von Bäumen und Sträuchern zur Grundstücksgrenze.

 
Zuständiges Amt
 
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