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Denkmalpflege

Denkmalpflege hat zum Ziel, bedeutende Bauwerke der Vergangenheit für die Zukunft zu erhalten. Diese Bauwerke, Kulturdenkmäler genannt, sind historische Dokumente, die, ähnlich wie Urkunden oder Münzen, Auskunft über die Geschichte geben. Die Erhaltung dieses „historischen Erbes“ hat vor allem seit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 immer mehr an Bedeutung gewonnen und wird von einer breiten Öffentlichkeit als selbstverständliche Aufgabe eines Kulturstaates anerkannt. Über den geschichtswissenschaftlichen Wert der Kulturdenkmäler hinaus schützt die Denkmalpflege den vom Menschen im Lauf seiner Geschichte gestalteten Lebensraum auch deshalb, weil historische Bauwerke und gewachsene Stadtbilder kulturelle Identität stiften und zur Belebung der Umwelt beitragen

Das von einer 2000-jährigen Geschichte geprägte Stadtbild Triers wird heute noch von dem jahrhundertealten Stadtgrundriss, von reizvollen Straßen und Plätzen mit vielen säkularen Bauwerken und denkmalwerten Bürgerhäusern sowie von großen Zeugnissen abendländischer Baukultur geprägt. Zugleich hat die Stadt Trier als Oberzentrum der Region ständig neue und wechselnde Anforderungen der neuzeitlichen Gesellschaft zu erfüllen, die Auswirkungen auf die historisch geprägte Stadtgestalt und die denkmalwerte Bausubstanz haben. In diesem Spannungsfeld ist es Aufgabe der  Denkmalpflege, sich für die Erhaltung der Unverwechselbarkeit des Stadtbildes einzusetzen, wobei  "Erhaltung" nicht im musealen Sinne verstanden wird, sondern mit dem wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt im Einklang steht.

Weite Teile der Trierer Kernstadt wurden 2011 unter dem Titel "Archäologisches Trier der römischen Zeit und seine bauliche Entwicklung bis in die frühe Neuzeit" als Grabungsschutzgebiet ausgewiesen, um die Abwicklung von Ausgrabungen in einem rechtlich sicheren Rahmen zu gewährleisten. Der Denkmalpflegebeirat der Stadt Trier befasst sich mit aktuell anstehenden Fragen und Problemen des Denkmalschutzes. Zuständig. für Unterschutzstellungen und denkmalschutzrechtliche Genehmigungen für Baumaßnahmen an Kulturdenkmälern ist im Rathaus das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz.

Grundlage denkmalpflegerischen Handelns in Rheinland-Pfalz ist das Denkmalschutzgesetz (DSchG), das 1978 in Kraft getreten ist, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2008.

 
Zuständiges Amt
 
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