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Grabungsschutzgebiet

Vor der Neubebauung des Herz-Jesu-Geländes in Trier-Süd entdeckten Archäologen die Grundmauern einer römischen Wohnanlage. Foto: Landesmuseum
Vor der Neubebauung des Herz-Jesu-Geländes in Trier-Süd entdeckten Archäologen die Grundmauern einer römischen Wohnanlage. Foto: Landesmuseum

Wenn in einem Gebiet unter der Erde verborgene Kulturdenkmäler vermutet werden, kann dieses Gebiet zum Grabungsschutzgebiet erklärt werden. Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Kulturdenkmäler gefährden können, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde.

Trier ist eine in Deutschland einzigartige archäologische Fundgrube. Damit die Schätze bei Neubauprojekten in einem geordneten Verfahren gesichert werden können, wurden weite Teile des Stadtgebiets als Grabungsschutzzone ausgewiesen.

Wer in der Trierer Altstadt einen Keller aushebt, muss damit rechnen, auf Zeugnisse der über 2000-jährigen Baugeschichte zu treffen: Römische Fundamente und mittelalterliche Mauern sind nichts Ungewöhnliches. Das archäologische Erbe, das im Trierer Untergrund ruht, ist mit keiner anderen deutschen Stadt vergleichbar und bildet ein einzigartiges „Bodenarchiv“. Im Schnitt ein Dutzend mal pro Jahr werden die Archäologen des Rheinischen Landesmuseums auf Baustellen tätig, um Grundrisse aufzumessen und Funde zu sichern.

Lange Zeit handelte es sich bei diesen Einsätzen oft um ad hoc veranlasste Notgrabungen, über deren Dauer, Umfang und Finanzierung mit den jeweiligen Bauherren einzeln verhandelt werden musste. Mit der Ausweisung des Grabungsschutzgebietes werden die Denkmalschutzbehörden dagegen standardmäßig in jedes Bauvorhaben eingebunden. Vor Baubeginn muss eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden und wenn wertvolle archäologische Funde zu erwarten sind, kann eine Grabung zur Auflage gemacht werden. Erst ab einer Bausumme von 500.000 Euro sieht das Denkmalschutzgesetz auch eine finanzielle Beteiligung des Bauherren an der Grabung vor.

13 Zonen

Das Grabungsschutzgebiet "Archäologisches Trier der römischen Zeit und seine bauliche Entwicklung bis in die frühe Neuzeit" ist in 13 Zonen unterteilt. Es umfasst die antike Stadt in ihrer maximalen Ausdehnung, das Gebiet der im Norden, Westen und Süden vorgelagerten römischen Gräberfelder, das Militärlager auf dem Petrisberg, die früheren Klosterareale St. Martin und St. Maria ad Martyres an der Mosel und den Lenus-Mars-Tempel am Irminenwingert. Hinzu kommen die spätantike Palastburg in Pfalzel und der Flussübergang bei Biewer, das Gebiet der römischen Villa in Euren, der keltisch-römische Siedlungskern in Ehrang und die antike Wasserleitung, die aus dem Ruwertal nach Trier führte.

Im Geoportal der Stadt Trier sehen Sie die Ausdehnung der Grabungsschutzgebiete:


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Zuständiges Amt