Sprungmarken

Unterschutzstellungen / Denkmalliste

Geschützte Kulturdenkmäler werden in die Denkmalliste eingetragen. Die Denkmalliste ist ein nachrichtlich geführtes Verzeichnis, mit dem Rechtswirkungen nicht verbunden sind. Sie wird von der Denkmalfachbehörde erstellt und fortgeführt.

Soweit es zur Klarstellung erforderlich ist, soll die Eigenschaft als unbewegliches Kulturdenkmal bei Denkmalzonen durch Rechtsverordnung, im Übrigen durch Verwaltungsakt festgestellt werden (§ 8 DSchG).

Grabungsschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung geschützt. Diese Rechtsverordnungen werden zuvor einen Monat in der Stadtverwaltung Trier offen gelegt. Die Offenlage und die Rechtsverordnung werden in der Rathauszeitung rechtzeitig bekannt gemacht.

Kulturdenkmäler und Denkmalzonen in Trier


In großem Fenster öffnen

 
Zuständiges Amt