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Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen sowie Rechten an Grundstücken (Verkehrswertgutachten). Darüber hinaus können auch Gutachten über den Pachtwert gemäß § 5 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz erstellt werden.

Die Geschäftsstelle nimmt die schriftlichen Anträge auf Gutachtenerstattung entgegen und bereitet die Gutachten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen vor.
Die Gutachten werden von den mitwirkenden Gutachtern in nicht öffentlicher Sitzung nach erfolgter Ortsbesichtigung beraten und beschlossen.

Zur Gutachtenerstellung benötigt die Geschäftsstelle:

  • einen schriftlichen Antrag an die Postadresse:
    Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Trier
    Postfach 3470, 54224 Trier
  • einen aktuellen unbeglaubigten Grundbuchauszug
  • die Angabe der aus dem Grundstück erzielten Erträge
  • die Benennung einer Bezugsperson und Telefonnummer
  • Angaben über Besonderheiten und Auffälligkeiten der Bausubstanz (z.B. Bauschäden)
  • Angaben über bestehende Rechte und Belastungen.

Die Gebühr für die Erstattung eines Gutachtens richtet sich nach der rheinland-pfälzischen Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Baugesetzbuch (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweils geltenden Fassung.

Auszug aus der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 17.08.2022:

 

Lfd. Nr. Leistung Gebühr
23 Erstattung von Gutachten (§193 BauGB) v.T. des Verkehrswertes zzgl. Grundgebühr
 
23.1 Für unbebaute Grundstücke und Rechte an unbebauten Grundstücken mit einem Verkehrswert  
23.1.1 bis zu 250.000,00 € 3,7 640,00 €
23.1.2 über 250.000,00 € bis zu 1 Mio. € 1,3 1.270,00 €
23.1.3 über 1 Mio. € 0,8 1.790,00 €
 
23.2 Für bebaute Grundstücke und Rechte an bebauten Grundstücken mit einem Verkehrswert  
23.2.1 bis zu 250.000,00 € 6,6 710,00 €
23.2.2 über 250.000,00 € - 500.000,00 € 2,7 1.650,00 €
23.2.3 über 500.000,00 € - 2,5 Mio € 1,9 2.300,00 €
23.2.4 über 2.5 Mio € - 10 Mio € 1,0 3.100,00 €
23.2.5 über 10 Mio € 0,8 5.200,00 €
 
23.3 über die ortsübliche Pacht nach dem Bundeskleingartengesetz   270,00 bis 1.295,00 €
 
23.4 Für über den üblichen Rahmen hinausgehende Mehrarbeiten infolge bes. Erschwernisse bis zu 30 v.H. der Gebühr nach lfd. Nr. 23.1 oder 23.2

Zu den o.g. Gebühren wird zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

Beispiel für eine Gebührenberechnung:
Für ein Gutachten über ein bebautes Grundstück mit einem Verkehrswert von 400.000 EUR, ohne besonderen Schwierigkeitsgrad, ohne zu bewertende Rechte und Belastungen, fällt folgende Gebühr an (Stand des Gebührenverzeichnisses: 17.08.2022):

2,7 von Tausend des Verkehrswertes = 1.080,00 €
Grundgebühr = 1.860,00 €
Summe = 2.940,00 €
Umsatzsteuer 19% = 558,60 €
Gesamtgebühr = 3.498,60 €
 
Zuständiges Amt
 
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