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Verpachtung von Gärten / Grabeland

(keine Gärten i.S. des Kleingartengesetzes)

Die Stadt Trier verpachtet Kleingärten auf städtischen Grabelandflächen, die nicht über die Kleingartenvereine des Stadtverbandes Trier der Kleingärtner e.V. organisiert sind, in folgenden Lagebezeichnungen:

  • Weißhaus (Käppchen)

  • Gillenbachtal (wird aufgrund des Naturschutzgebietes nicht mehr angeboten)

  • "Schwetzenwäldchen" Mattheiser Weiher

  • "Am Bach" Trier-Süd

  • "Spitzmühle" Trier-Süd

  • Am Deimelberg

Aufgrund der starken Nachfrage nach Kleingärten existiert eine Warteliste. Bei Interesse nehmen wir Sie gerne als Bewerber auf. Bitte senden Sie uns ein ausgefülltes Bewerbungsformular zu. Wir informieren Sie, sobald Ihnen ein freier Kleingarten angeboten werden kann.

Alle Bewerbungen und im Zusammenhang mit den Bewerbungen evtl. verbundene Vorarbeiten der Bewerber, wie z. B. Fertigung von Plänen, die Stellung einer Bauvoranfrage etc. erfolgen auf eigenes Risiko der jeweiligen Bewerber.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit der Übersendung der Exposés zu den einzelnen Objekten bzw. der im Internet eingestellten Informationen keine Beauftragung von Maklerdiensten verbunden ist.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit,weitere Informationen zu Kleingärten gemäß Bundeskleingartengesetz zu erhalten:

Anfragen für freie Gärten:
Stadtverband Trier der Kleingärtner e.V.
Nikolausstr. 8, 54290 Trier
Telefon 0651 / 73429
E-Mail: info@kleingarten-trier.de
www.kleingarten-trier.de

Allgemeine Auskünfte:
Grünflächenamt der Stadt Trier
Kleingärten in Trier
Gerrit Rohlfs, Telefon 0651 / 718-3678, Fax 0651 / 718-1678

 
Zuständiges Amt

Ansprechpartnerin

Institution: Amt für Bodenmanagement und Geoinformation

Frau Gaby Kröll
Gerty-Spies-Straße 2
54290 Trier

Telefon: 0651 / 718-3628

Sprechzeiten:
Nach telefonischer Vereinbarung