Stadtplanung
Die Stadtplanung befasst sich mit dem Gesamterscheinungsbild der gebauten Stadt, mit der Art der Nutzungen und dem Ausmaß der Bebauung. Die fachliche Zuständigkeit im Rathaus liegt überwiegend beim Stadtplanungsamt im Dezernat für Planung, Bauen, Umwelt und Verkehr. Für den Bereich Soziale Stadt ist das Jugendamt im Dezernat für Bildung, Soziales, Jugend und Sport zuständig. Die Entscheidungen trifft der Stadtrat aufgrund seiner grundgesetzlich garantierten Planungshoheit. Die öffentlichen Interessen der Gesamtplanung werden mit den privaten Interessen der Grundeigentümer und Bauinvestoren unter Abwägung aller relevanter Aspekte zusammengeführt.
Zu den gesetzlich festgelegten Instrumenten der Stadtplanung zählen unter anderem:
- die Fortschreibung des Flächennutzungsplans
- die Erarbeitung von städtebaulichen Einzelplänen
- die Aufstellung von Bebauungsplänen
- Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen
- Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Die Stadtplanung in Trier profitiert von zwei großen Förderprogrammen des Bundes und der Länder:
- Soziale Stadt für Trier-Ehrang, -Nord und -West
- Stadtumbau West für Trier-West
Verweisliste
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