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Entwicklungsmaßnahmen

Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein im Baugesetzbuch verankertes, gemeindliches Instrument zur zügigen Schaffung von dringend benötigtem Bauland. Es kann eingesetzt werden für Wohnbauflächen, Arbeitsstätten oder Gemeinbedarfseinrichtungen. Eine Entwicklungsmaßnahme ist dabei zur Lösung eines besonderen städtebaulichen Problems bestimmt und setzt einen qualifizierten städtebaulichen Handlungsbedarf voraus. Besonders bei der Aktivierung brachgefallener Flächen, wie etwa militärische Konversionsflächen, aber auch zur Schaffung von großen Neubaugebieten, insbesondere für Wohnen oder Gewerbe, wird dieses Instrument eingesetzt.

Ziel ist, über den Zwischenerwerb der Gemeinde oder eines von ihr beauftragten Entwicklungsträgers eine zielgerichtete Ansiedlungspolitik in einem überschaubaren Zeitraum zu betreiben. Durch das Instrument einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird die Gemeinde dabei in die Lage versetzt, im Rahmen eines koordinierten Maßnahmenbündels eine Gesamtmaßnahme vorzubereiten und durchzuführen. Die Anwendung dieses Instrumentes ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn die angestrebte Entwicklung innerhalb des festgelegten Zeitraumes nicht mit anderen städtebaulichen Instrumenten umgesetzt werden kann. Die Anwendung des Entwicklungsrechtes erfordert, dass alle Interessen ob öffentlich oder privat, sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Die Stadt Trier hat bereits mehrere Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt oder ist dabei, diese durchzuführen. In der Umsetzung befindet sich aktuell der letzte Bauabschnitt der Entwicklungsmaßnahme Tarforster Höhe – Erweiterung.

 
Zuständiges Amt