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Förderung

BAföG für Jugendliche und junge Erwachsene zur Förderung von Schule und Studium: Förderungsfähig sind Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen, an Kollegs, Akademien und Hochschulen, einschließlich dort geforderter Praktika. Dies gilt für Ausbildungen an öffentlichen Ausbildungsstätten und gleichwertigen privaten Ausbildungsstätten. Ebenfalls förderungsfähig ist die Teilnahme an entsprechenden Fernunterrichtslehrgängen.

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Meister-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.

 
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