trier.de - zur Startseite
Zur StartseiteZur StartseiteZur Startseite

Förderschulen und Schwerpunktschulen

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es zwei Formen schulischer Lernorte: allgemeine Schulen oder Förderschulen.

Wenn der sonderpädagogische Förderbedarf nur vorübergehend ist - beispielsweise, um bei Problemen frühzeitig einzugreifen - können integrierte Fördermaßnahmen durch Förderschullehrkräfte an einer allgemeinen Schule durchgeführt werden. Darüber hinaus gibt es allgemeine Schulen, die als Schwerpunktschulen einen erweiterten pädagogischen Auftrag haben: Diese Schwerpunktschulen bieten gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an. In Trier gibt es folgende Schwerpunktschulen:

Förderschulen

Das Ziel der sonderpädagogischen Förderung ist es, genau die notwendige Unterstützung zu leisten, damit die Schüler/innen eine ihren Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung erreichen können. Förderschulen haben einen Erziehungs- und Unterrichtsauftrag für Schüler/innen, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde und die keine andere Schule einer anderen Schulart – beispielsweise die genannten Schwerpunktschulen – besuchen. Der Unterricht erfolgt nach sonderpädagogischen Grundsätzen und zielt darauf ab, die Schüler/innen zu befähigen sich auf eine berufliche Tätigkeit vorzubereiten und/oder eine Berufsausbildung zu beginnen.

Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gliedert sich in folgende Schritte:

  • Einleiten des Verfahrens durch die derzeit besuchte Schule bzw. die zuständige Grundschule
  • Prüfen und Bearbeiten des Antrags durch die zuständige Förderschule
  • Beteiligung von Eltern und sonstigen Institutionen durch die Schule
  • Erstellen des sonderpädagogischen Gutachtens durch die Förderschule
  • Entscheidung durch die Schulbehörde

Im gesamten Verfahren werden die Eltern einbezogen und beteiligt. Sie erhalten eine Kopie des sonderpädagogischen Gutachtens und haben – was die Entscheidungen der Schulaufsicht in diesem Verfahren betrifft – die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Der Wunsch der Eltern nach integrativem/inklusivem Unterricht oder Besuch einer Förderschule fließt in die Entscheidung ein und wird möglichst berücksichtigt. Die Eltern werden in einem Gespräch über mögliche Lernorte informiert. Aufnahmen in die Förderschulen erfolgen immer zu Beginn des Schuljahres.

Folgende Förderschulformen sind in Trier eingerichtet:

  • Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
  • Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
  • Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung
  • Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung
  • Schule für Gehörlose und Schwerhörige

Förderschulen sind in der Regel Ganztagsschulen in verpflichtender Form; im Förderschwerpunkt Lernen sind es Ganztagsschulen in Angebotsform oder Halbtagsschulen.

Abschlüsse und Übergangsmöglichkeiten

Sonderpädagogische Förderung wirkt darauf hin, die Schüler/innen nach ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten auf einen Wechsel an eine Schule einer anderen Schulart vorzubereiten. In diesen Fällen wird der sonderpädagogischer Förderbedarf aufgehoben. Die Schüler/innen besuchen dann eine allgemeine Schule oder sie besuchen die Schwerpunktschule weiter, nun als so genannte Regelschüler/innen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Unterrichts an einer Förderschule oder einer Schwerpunktschule wird ein Abschlusszeugnis erteilt, das sich auf den besuchten Bildungsgang bezieht.

Film zur Inklusion

Schwerpunktschulen sind allgemeine Schulen (Grundschulen und weiterführende Schulen), die dauerhaft vom Land Rheinland-Pfalz mit inklusivem Unterricht beauftragt sind. An diesen Schulen arbeiten neben den Regelschullehrerinnen und -lehrern, auch Förderschullehrkräfte und weitere pädagogische Fachkräfte.

Für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden die Lernanforderungen auf ihre Fähigkeiten angepasst. Das bedeutet, dass grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler am gleichen Thema arbeiten. Sie können dabei aber zielgleich oder zieldifferent gefördert werden. Die Eltern können zwischen der Beschulung an einer Schwerpunktschule und einer Förderschule wählen.

In Trier gibt es neun Schwerpunktschulen. Der folgende Film zeigt die Arbeit der Schwerpunktschulen am Beispiel der Grundschule Matthias und der Integrierten Gesamtschule Trier.

 
 
Verweisliste
 
Druckhinweis: Standardmäßig werden Hintergrundbilder/-farben vom Browser nicht ausgedruckt. Diese können in den Druckoptionen des Browsers aktiviert werden.