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29.10.2019

Ausgleich für höheren Grundstückswert

Bauarbeiten auf der neuen Kyllbrücke in Ehrang
Der Bau der neuen Kyllbrücke 2015/16 war eines der größten Investitionsprojekte im Sanierungsgebiet Ortskern Ehrang. Im Hintergrund ist das ehemalige Mühlengelände zu sehen, über das jetzt die Umgehungsstraße verläuft.
Bürgerhaus und neue Kita, Umgehungsstraße und Quartiersmanagement: Im Sanierungsgebiet Ortskern Ehrang hat sich in den vergangenen 25 Jahren sehr viel getan. Der Stadtteil hat sein Gesicht verändert. Einschließlich der Zuschüsse für mehr als 70 private Bauprojekte sind bisher gut 23 Millionen Euro an Fördergeldern geflossen. Weitere 5,7 Millionen Euro werden bis 2023 erwartet, die unter anderem für die Sanierung der Seitengassen in der Niederstraße, den Ausbau der Marienfeldstraße und für die Fortsetzung des Quartiersmanagements verwendet werden sollen.

Spätestens um Jahresende 2021 wird die Sanierungssatzung aufgehoben und anschließend werden von den Grundstückseigentümern Beträge erhoben, die die durch die Stadtteilsanierung eingetretene Wertsteigerung ausgleichen sollen. Baudezernent Andreas Ludwig und Ortsvorsteher Berti Adams informierten vergangene Woche im Bürgerhaus über das Verfahren. Die RaZ geht auf die wichtigsten Fragen ein.

Was ist ein Ausgleichsbetrag?
Der Ortskern Ehrang wurde 1992 zu einem umfassenden Sanierungsgebiet gemäß Baugesetzbuch (§§ 152ff.) erklärt. Für Straßenbauprojekte in einem Sanierungsgebiet werden von den Anliegern keine Ausbaubeiträge erhoben. Nach dem Ende der Sanierungsphase ist die Stadt Trier jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, von den Grundstückseigentümern in diesem Gebiet Ausgleichsbeträge für die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung zu erheben.

Wie berechnet sich der Ausgleichsbetrag?
Dazu wird die durch die öffentlich geförderten Maßnahmen ausgelöste Steigerung des Bodenwerts im Sanierungsgebiet ermittelt. Dafür hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte unter anderem Kaufverträge von Immobilien ausgewertet. Außerdem wurden die alle zwei Jahre für ganz Trier erstellten Bodenrichtwerte herangezogen. Relevant sind dabei nur die Grundstückspreise, nicht etwa Wertsteigerungen der Gebäude. Je nach Lage der Grundstücke wurden unterschiedliche Ausgleichsbeträge ermittelt mit einer Spanne von fünf Euro (Hinterm Tor) bis 18 Euro (Zur Stadtmauer) pro Quadratmeter. Insgesamt belaufen sich die noch zu erwartenden Ausgleichsbeträge auf 800.000 Euro, also 3,5 Prozent der Gesamtinvestitionen. Außen vor ist das Mühlengelände, das in einem gesonderten Umlegungsverfahren behandelt und abgerechnet wurde.

Wann werden die Ausgleichsbeträge erhoben?
Die Bescheide werden im Zeitraum 2022 bis 2025 verschickt und müssen innerhalb eines Monats bezahlt werden. Vor der Festsetzung des Ausgleichsbetrags haben die Grundstücksbesitzer Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung.

Gibt es Vergünstigungen?
Die Stadt bietet den Grundstückseigentümern ab sofort Ablösevereinbarungen mit der Möglichkeit der Ratenzahlung an. Grundstücke mit Ablösevereinbarung werden frühzeitig aus dem Sanierungsgebiet entlassen und können ohne Kaufpreisprüfung auf dem freien Markt veräußert werden. Eine Chance zur Vergünstigung bietet sich für diejenigen Grundstücke im Ortskern Ehrang, die sich zum Teil auf öffentlich genutzte Verkehrsflächen erstrecken. Die Stadt bietet an, diese Flächenanteile zu kaufen. Der Kaufpreis wird dann mit dem Ausgleichsbetrag verrechnet.

Wie geht es weiter?
Am 7., 14. und 21. November finden drei weitere Anliegerversammlungen für einzelne Zonen des Sanierungsgebiets statt (die RaZ berichtete). Im weiteren Verlauf bietet das Stadtplanungsamt Einzelgespräche an. Ansprechpartner sind Volker Schmitt- Garbett (0651/718-4615) und Eva Weiß (0651/718-3610).

 

 
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