Stadtrat muss über Bürgerentscheid zur Tankstelle entscheiden
Damit ist es amtlich: Der Stadtrat muss in seiner nächsten Sitzung Ende September über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und den Antrag an sich entscheiden. Ist das Bürgerbegehren zulässig, aber der Rat lehnt den Antrag auf Erhalt der Tankstelle ab, sind noch einmal die Trierer Wahlberechtigten gefragt. Der Bürgerentscheid entfällt nur, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme in unveränderter Form oder in einer Form, die von den das Bürgerbegehren vertretenden Personen gebilligt wird, beschließt.
Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 15 v. H. der Stimmberechtigten beträgt. Anders ausgedrückt: Die Aral-Tankstelle in der Ostallee bleibt, wenn sich mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten beim Bürgerentscheid mit Ja gestimmt haben.
Wie viele Stimmberechtigten es im Einzelnen gibt, kann erst nach Erstellung des Wählerverzeichnisses bestimmt werden. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass zirka 13.000 Bürger/innen mit Ja stimmen müssten.