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05.12.2018 | Stadtentwicklung

Normenkontrollklage gegen Entwicklungsbereich "Am Brubacher Hof" erhoben

(mic) Gegen die Satzung über die förmliche Feststellung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Am Brubacher Hof" ist eine Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz erhoben worden. Der Stadtrat hatte den entsprechenden Satzungsbeschluss in seiner Sitzung am 6. November mit 32 Ja-Stimmen bei 21 Nein-Stimmen getroffen. Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme dient dazu, zügig Bauland bereitstellen zu können. Aus Sicht der Stadt liegen die für dieses Verfahren nötigen Voraussetzungen vor. Dies haben umfangreiche vorbereitende Untersuchungen ergeben, deren Ergebnisse Teil des Stadtratsbeschlusses waren und an denen Eigentümer und Betroffene sowie die öffentlichen Aufgabenträger bereits beteiligt wurden. Die zeitliche Umsetzung einer solchen Entwicklungsmaßnahme liegt zwischen 15 und 20 Jahren. Die Stadt hat bereits mehrfach städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt, zuletzt etwa bei der Entwicklung der Baugebiete BU 11 bis BU 14 auf der Tarforster Höhe.
Die nun eingelegte Normenkontrollklage kommt aus Sicht der Stadt nicht überraschend. "Es ist das gute Recht der Kläger, das zu tun", sagt Baudezernent Andreas Ludwig. "Wir sehen der Klage gelassen entgegen und halten unsere Rechtsauffassung für überzeugend."

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