Sprungmarken

Statut des Oswald-von Nell-Breuning-Preises

I.

Die Stadt Trier vergibt ab 2003 alle zwei Jahre den "Oswald von Nell-Breuning-Preis". Mit der Vergabe möchte die Stadt ihre Verbundenheit zu ihrem früheren Ehrenbürger dokumentieren, an das epochale Lebenswerk des Jesuitenpaters erinnern und gleichzeitig mit einer inhaltlichen Auseinandersetzung der Weitergabe seines Vermächtnisses dienen.

II.

Oswald von Nell-Breuning wurde am 8. März 1890 in Trier geboren. Seiner Heimatstadt blieb er bis zu seinem Tod am 21. August 1991 in Sankt Georgen/Frankfurt a.M. verbunden. Professor Dr. Oswald von Nell-Breuning zählt zu den bedeutendsten Sozialwissenschaftlern des zurückliegenden Jahrhunderts. Wie kaum ein anderer hat er die Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland in den Nachkriegsjahren beeinflusst und mitgestaltet. Das Wirken des Nestors der katholischen Soziallehre ist von der ganzheitlichen Betrachtung sozialer Strukturen und gesellschaftlicher Bedingungen geprägt. Von Nell-Breuning war ein christlicher Kämpfer für eine gerechte und menschenwürdige Gesellschaftsordnung. Geleitet vom Geist des Evangeliums setzte er sich bis in sein hohes Alter für die Benachteiligten ein. Selbstlos, bescheiden und ohne Furcht hat Oswald von Nell-Breuning gelebt und gelehrt. Er hat den Mitmenschen und dem Gemeinwohl in einzigartiger Weise gedient.

III.

Der Träger des Oswald von Nell-Breuning-Preises ist den Anliegen seines Namensgebers verpflichtet. Der Preis ist an lokale oder nationale Grenzen nicht gebunden. Er kann im Sinne des Vermächtnisses von Oswald von Nell-Breuning verliehen werden für

  • eine herausragende sozialwissenschaftliche Arbeit
  • ein beispielhaftes soziales Werk
  • ein Lebenswerk
  • die Arbeit einer Organisation oder Einrichtung.

Die Preishöhe beträgt 10.000 Euro. Der Preis kann unter mehreren Preisträgern aufgeteilt werden. In Erinnerung an den Geburtstag von Oswald von Nell-Breuning soll die feierliche Preisverleihung Anfang März in der Promotionsaula der theologischen Fakultät stattfinden. Die inhaltliche Begleitung und organisatorische Abwicklung des Preises erfolgt über einen vom Oberbürgermeister zu benennenden Geschäftsführer.

IV.

Über die Verleihung des Oswald von Nell-Breuning-Preises entscheidet ein Preisgericht. Ihm gehören an:

  • der Trierer Oberbürgermeister als Vorsitzender
  • die Vorsitzenden der Fraktionen des Stadtrates (eine Stimme)
  • im Einvernehmen mit dem Bischof von Trier ein Vertreter der Theologischen Fakultät der Universität Trier
  • im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Universität Trier ein Vertreter der Sozialwissenschaftlichen Fakultät
  • ein Vertreter der Philosophisch-Theologischen Fakultät der Hochschule Sankt Georgen Frankfurt am Main
  • der Geschäftsführer ohne Stimmrecht.

Das Preisgericht entscheidet mit einfacher Mehrheit. Vom Vorsitzenden können weitere Persönlichkeiten mit beratender Stimme zu den nicht öffentlichen Sitzungen eingeladen werden. Das Gremium kommt mindestens vier Monate vor der Preisverleihung zur Entscheidungsfindung zusammen. Zuvor können die Mitglieder des Preisgerichts dem Vorsitzenden Vorschläge für preiswürdige Kandidaten unterbreiten. Gehen darüber hinaus weitere Vorschläge ein, werden diese von der Geschäftsstelle registriert und dem Preisgericht mitgeteilt. Das Preisgericht ist an Vorschläge nicht gebunden.

V.

Das Preisgericht regelt sein Vorgehen in eigener Verantwortung. Es fertigt über seine Entscheidungen ein Protokoll an, das dem Stadtarchiv zuzuleiten ist. Die Entscheidung des Preisgerichts ist nicht anfechtbar.

VI.

Das Statut tritt mit seinem Beschluss vom 27. November 2002 im Rat der Stadt Trier in Kraft.