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Heiraten in Trier

Das Standesamt befindet sich im Palais Walderdorff am Domfreihof.
Das Standesamt befindet sich im Palais Walderdorff am Domfreihof.

Das Trauzimmer des Standesamts der Stadt Trier befindet sich im Turm Jerusalem am Domfreihof. In diesem historischen mittelalterlichen Gebäude kann jedes Paar heiraten, unabhängig davon, ob in Trier ein Wohnsitz besteht oder nicht. Es fallen lediglich die üblichen Kosten für die Durchführung der Trauung, Urkunden und evtl. das Stammbuch an.

Der Turm Jerusalem ist barrierefrei eingerichtet und verfügt über einen Aufzug und ein Behinderten-WC. Das Trauzimmer hat ca. 20 Sitzplätze.

 
Bildergalerie
  • Das Standesamt befindet sich im Palais Walderdorff am Domfreihof.
  • Blick vom Tor des Palais Walderdorff auf den Dom und die Liebfrauenkirche.
  • Durch das Tor gelangt man zum Turm Jerusalem...
  • ... im Innenhof des Palais Walderdorff
  • Dieser beherbergt das Trauzimmer
  • Das Trauzimmer liegt in der 2. Etage
  • Der Raum hat circa 20 Sitzplätze
  • Die Standesbeamten sorgen für eine freundliche Atmosphäre
  • Der Wartebereich auf der 1. Etage
  • Nach der Trauung ist hier für eine halbe Stunde auch ein Umtrunk möglich
  • Vom Aufzug zum Trauzimmer ist es nicht weit

Trauungen werden zu folgenden Zeiten vorgenommen und finden alle 30 Minuten statt:

Montag: 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Termine können Sie frühestens ab einem Jahr vor der Trauung telefonisch reservieren. Möglich ist dies ab 7.30 Uhr unter den Rufnummern 0651/718-1341, -1342, -1349 und 1340. Möchte man also zum Beispiel am 12. August heiraten, kann der Termin schon am 12. August des Vorjahres telefonisch ab 7.30 Uhr reserviert werden. Fällt dieser telefonische Reservierungstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, kann der Termin am darauffolgenden Werktag reserviert werden. Die offizielle Anmeldung zur Eheschließung ist weiterhin frühestens sechs Monate vor dem Trautermin möglich. Bei der Reservierung gibt das Standesamt den Heiratswilligen einen Zeitraum vor, in dem sie die endgültige Anmeldung erledigen sollten.

Sinnvoll ist die frühzeitige Reservierung insbesondere bei einer beabsichtigten Trauung an einem Freitag, weil diese Termine in der Regel schnell belegt sind.

Anmeldung zur Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung ist wohnortgebunden und erfolgt vor dem Wohnsitzstandesamt eines der beiden Partner. Bitte beachten Sie, dass zur Zeit persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.

Ist einer der Partner der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, bringen Sie bitte eine dritte Person mit, die in die deutsche Sprache übersetzt. Dabei kann es sich um einen vereidigten Dolmetscher handeln oder einen Bekannten, der aber nicht verwandt mit Ihnen beiden sein darf. Falls ein Dolmetscher mitgebracht wird, empfiehlt es sich, sich vorher telefonisch über einen Vorsprachetermin zu verständigen.

Die Anmeldung der Eheschließung kann durch einen der Partner alleine vorgenommen werden, wenn der andere verhindert ist. Eine entsprechende Vollmacht, die der andere Partner ausfüllt und unterschreibt finden Sie unter "Downloads".

Notwendige Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung

Welche Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, hängt unter anderem von der Staatsangehörigkeit, dem Familienstand, Geburtsort, Wohnsitz etc. ab.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um konkrete Auskünfte zu erhalten.

Hier finden Sie eine beispielhafte und unverbindliche Auflistung möglicher Urkunden:

Nachweis der Geburt

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • bei Geburt im Ausland: (internationale) Geburtsurkunde

Nachweis zur Identität und zur Staatsangehörigkeit

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamtes (falls einer der Verlobten nicht in Trier wohnt oder die Trauung vor einem anderen Standesamt stattfinden soll)
  • Einbürgerungsurkunde

Mögliche Nachweise über eine vorherige Ehe oder Lebenspartnerschaft und deren Auflösung

  • Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Vorehe/Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk (ausgestellt durch das Standesamt, vor welchem die Ehe/Lebenspartnerschaft geschlossen worden ist)
  • alternativ: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Vorehe, mit Vermerk der Auflösung der Ehe
  • Scheidungsurteil mit Vermerk der Rechtskraft (erforderlich, wenn eine Eheurkunde ohne Eintragung der Scheidung vorgelegt wird)
  • Möglicherweise ist die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils durch das Oberlandesgericht Koblenz erforderlich (bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen, da dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann)
  • Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners (erforderlich, wenn die Eheurkunde keinen entsprechenden Vermerk beinhaltet)

Geburtsnachweise von Kindern

  • Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder

Zusätzliche Unterlagen für ausländische Partner

Bitte fragen Sie in jedem Fall beim Standesamt nach, welche Unterlagen Sie benötigen, da dies von Staat zu Staat variiert.
Im Falle fremdsprachiger Urkunden ist die Vorlage der Originalurkunde mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer erforderlich.

Alle Informationen beziehen sich auch auf die Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern.

Erreichbarkeit des Standesamts

Das Standesamt Trier am Domfreihof und das daneben befindliche Trauzimmer „Turm Jerusalem“ liegen im Bereich der Fußgängerzone. Seit dem 4. März 2024 ist der Bereich des Domfreihofs aufgrund des städtischen Sicherheitskonzeptes durch den Einsatz von Polleranlagen nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung mit dem PKW befahrbar. Diese ist deshalb vorher bei der Straßenverkehrsbehörde, Am Grüneberg 90, 54292 Trier, unter www.trier.de/poller, zu beantragen.

 
Zuständiges Amt
 
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