Sprungmarken

Netzwerk Kinderschutz

Im Rahmen des Netzwerkes „Gemeinsam für den Kinderschutz“ machen sich die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg für den Kinderschutz stark. Im Oktober 2009 wurde durch die Veranstaltung der 1. Netzwerkkonferenz Kinderschutz der Startschuss zu einem gemeinsamen Netzwerk Kinderschutz gegeben, das sich seitdem stetig weiterentwickelt. Neben der jährlich stattfindenden Netzwerkkonferenz „Gemeinsam für den Kinderschutz“ finden sich im Netzwerk Kinderschutz mit unterschiedlichen Fachtagen und Arbeitskreisen eine Vielzahl an Möglichkeiten für den fachlichen Austausch.

Auf unseren Internetseiten möchten wir Sie über die Arbeit des Netzwerkes Kinderschutz der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg informieren.

Kinderschutzgesetz

Wirksamer Kinderschutz braucht eine verlässliche interdisziplinäre Zusammenarbeit. In diesem Sinne ist am 21. März 2008 das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt im Kern zwei Schwerpunkte: Den Aufbau lokaler Netzwerke zur Verbesserung des Kindesschutzes und die Förderung der Kindergesundheit durch ein zentrales Einladungs- und Erinnerungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen.

Die Jugendämter haben die Aufgabe, diese Netzwerke zu initiieren und zu steuern, ihnen obliegt die Federführung für den Aufbau und die Steuerung der Netzwerke, die mindestens einmal im Jahr tagen müssen. Ziele sind die Förderung des Kindeswohls durch die Gewährleistung notwendiger niedrigschwelliger Hilfsangebote, die Früherkennung von Risiken für das Kindeswohl verbunden mit der Sicherstellung von Hilfen, der Aufbau der oben genannten lokalen Netzwerke und die Förderung der Kindergesundheit, insbesondere im Bereich der Früherkennungsuntersuchungen. Weiter geht es um mehr Transparenz bei den unterschiedlichen Hilfeangeboten. Eltern sollen möglichst früh erreicht und umfassender durch die verstärkte Nutzung und Weiterentwicklung der vorhandenen Angebote unterstützt werden.

Mit dem 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) wurde dieser Auftrag auch auf Bundesebene verfestigt. Kernstück ist hier das in Artikel 1 enthaltene Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), welches den präventiven und aktiven Kinderschutz in Deutschland regelt und stärkt. Unter anderem werden unterschiedliche Berufsgruppen in den Kinderschutzauftrag eingebunden, was umso mehr eine Vernetzung der Fachkräfte erfordert.

Netzwerkkonferenz „Gemeinsam für den Kinderschutz“ der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Seit nunmehr zehn Jahren machen sich die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg gemeinsam für den Kinderschutz stark. Ein wichtiger Baustein ist dabei die jährlich stattfindende Netzwerkkonferenz mit wechselnden Schwerpunktthemen aus dem Bereich Kinderschutz.

Ziel der Netzwerkkonferenz ist es, Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, aus dem Gesundheitswesen, aus Schulen, Kindertagesbetreuung, Polizei- und Ordnungsbehörden, Frühförderstellen, Sozialpädiatrischen Zentren, Beratungsstellen, Familienbildungsstätten, Familiengericht sowie weitere Fachkräfte im Bereich des Kinderschutzes zusammenzubringen und sich gemeinsam grundlegenden und aktuellen Themen im Kinderschutz zu widmen. Außerdem bietet die Konferenz den Netzwerkkoordinatorinnen der Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg die Möglichkeit, Partnerinnen und Partner im Netzwerk Kinderschutz über die aktuelle Arbeit und die Schwerpunkte im Netzwerk Kinderschutz zu informieren.

Der große Zuspruch der beteiligten Akteure und die positive Resonanz auf die vergangenen zwölf Netzwerkkonferenzen haben gezeigt, dass die Bedürfnisse der Kinder und Familien vor Ort sehr ernst genommen werden.

Die letzte Netzwerkkonferenz „Gemeinsam für den Kinderschutz“ der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg fand als Online-Veranstaltung im November 2021 statt. In diesem Jahr lag der Schwerpunkt auf Digitalen Medien und Kinderschutz. Das Thema war „Mediennutzung von Eltern und die Auswirkungen auf Säuglinge und Kleinkinder“. Die Folien des Vortrags finden Sie unter „Downloads“.

 
Zuständiges Amt

Ansprechpartner

Institution: Jugendamt der Stadt Trier

Herr Stefan Zawar-Schlegel
Am Augustinerhof
54290 Trier

Telefon: 0651/718-1511

Telefax: 0651/718-1518

Webseite: Jugendamt