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Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Jugendarbeit hat in der Stadt Trier einen hohen Stellenwert und knüpft an die Interessen und Bedürfnisse junger Menschen an. Sie bietet Entwicklungsmöglichkeiten und die Chance, sich für sich selbst und im Engagement für andere einzusetzen. Angebote unterschiedlicher Art können von jungen Menschen mitgestaltet und -bestimmt werden.

Ziel von Kinder- und Jugendarbeit ist nach § 11 Sozialgesetzbuch VIII die Befähigung zur Selbstbestimmung und die Anregung zur Übernahme gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement. Ihre Angebote tragen zur individuellen und sozialen Emanzipation junger Menschen bei und leisten oft einen Beitrag zum Ausgleich sozial bedingter Benachteiligungen. Die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen zu fördern ist dabei ein ausdrückliches Ziel.

Die „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Trier“ tragen zur Sicherung von Aktivitäten in der Jugendarbeit bei, stellen Freiräume zum Ausprobieren von Maßnahmen für verschiedene Zielgruppen zur Verfügung und unterstützen die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendverbandsarbeit vor Ort bei der Durchführung zielgruppenorientierter Angebote.

Bei allen Angeboten und Maßnahmen, die vom Jugendamt der Stadt Trier gefördert werden, wird die Einhaltung der Vorgaben aus den Bereichen Kinder- und Jugendschutz vorausgesetzt.