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Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine in Trier örtlich erhobene Steuer. Sie wird auf Basis so genannter Kommunalabgabengesetze bzw. Vergnügungssteuergesetze des Landes Rheinland-Pfalz, zum Teil auch speziellen Gesetzen (zum Beispiel Spielautomatensteuer), erhoben.

Der Vergnügungssteuer unterliegen die in Trier veranstalteten „Vergnügungen“, vor allem Tanzveranstaltungen in Diskotheken, Filmvorführungen, der Betrieb von Spielautomaten und Unterhaltungsapparaten sowie Prostitution. Sie wird vom jeweiligen Veranstalter entrichtet.

Die Steuerhöhe wird anhand von Preis oder Anzahl ausgegebener Eintrittskarten, mittels Pauschalbeträgen oder nach typischen Merkmalen ermittelt, wie z.B. bei Veranstaltungen nach der Raumgröße oder bei Spiel- und Unterhaltungsapparaten nach der Anzahl der Geräte. Zusätzlich wird nach Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit sowie nach Standorten der Geräte (in Spielhallen oder an sonstigen Standorten, z. B. in Gaststätten) unterschieden.

Nachstehend stellen wir Ihnen die Vergnügungssteuersatzung und Steuererklärungen zum Download bereit.

Seit Oktober 2012 unterliegt auch die Prostitution in Trier der Vergnügungssteuer. Gesonderte Informationen und Formulare zur Besteuerung der Prostitution gibt es auf unserer Seite Vergnügungssteuer - Besteuerung von Prostitution.

 
Zuständiges Amt
 
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