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Lehrgang II

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Derzeit befinden sich fünf Studiengruppen in Lehrgängen, die auf die Zweite Prüfung vorbereiten (Verwaltungslehrgang II). Diese Lehrgänge werden voraussichtlich noch bis Frühjahr 2025, Frühjahr 2026 bzw. Sommer 2027 andauern.

Aufgrund der großen Nachfrage wird das Kommunale Studieninstitut voraussichtlich im Sommer 2024 einen weiteren Verwaltungslehrgang II über die Arbeitgeber ausschreiben.

Grundlage für den Zweiten Lehrgang ist der Bezirkstarifvertrag über die Ausbildungs- und Prüfungspflicht der Beschäftigten in Fassung des Änderungsvertrages Nr. 1 vom 29. September 2017 über die Ausbildungs- und Prüfungspflicht der Beschäftigten nach § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD vom 10. November 2008. Danach ist für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b bis 12 TVöD die Zweite Prüfung abzulegen.

Die Zulassung zum Lehrgang unterliegt dem Dispositionsrecht der Beschäftigungsbehörde. Darüber hinaus ist nach dem genannten Bezirkstarifvertrag - soweit die Beschäftigten nicht bereits eine prüfungspflichtige Tätigkeit ausüben - vor der Zulassung eine Mindestwartezeit nach § 7 des Bezirkstarifvertrages zurückzulegen. Anträge auf Zulassung zum Lehrgang werden über die jeweiligen Beschäftigungsbehörden beim Kommunalen Studieninstitut gestellt.

Für Beschäftigte des Landes Rheinland-Pfalz besteht – in analoger Anwendung des Bezirkstarifvertrages – die Möglichkeit der Teilnahme am Lehrgang im Rahmen vorhandener Kapazitäten. In diesem Fall ist zusätzlich zum Zulassungsantrag eine im Einzelfall zutreffende Verpflichtungserklärung einzureichen.

Über die Inhalte des Verwaltungslehrganges sowie den Umfang der Unterrichtsfächer können Sie sich im Stoffgliederungsplan (siehe Downloads) detailliert informieren. Weitere Angaben zum Lehrgang und zum Zulassungsverfahren und zu den Bedingungen bei Lehrgangsteilnahme entnehmen Sie bitte dem Merkblatt unter Downloads.

Angaben zum Datenschutz entnehmen Sie den Informationen zur DSGVO.

 
Zuständiges Amt
 
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