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Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Melde- und Passwesens

Ab dem 1. Juli 2018 ahndet die Stadtverwaltung Trier Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Melde- und Passwesens. Weitere Informationen zu den Gebührentatbeständen sowie der Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte den Dokumenten unter "Downloads".

Wann liegen Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Melde- und Passwesens vor?

Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Melde- und Passwesens liegen unter anderem vor:

  • wenn eine An-, Ab- oder Ummeldung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat erfolgt,
  • wenn man einen Personalausweis nicht besitzt bzw. eine Neuausstellung des Personalausweises nicht innerhalb von einem Monat beantragt,
  • wenn nach erfolgter Namensänderung (zum Beispiel Eheschließung, Ehescheidung, Adoption, etc.) und damit Ungültigkeit des Ausweises nicht innerhalb eines Monat ein neuer Ausweis beantragt wurde,
  • wenn für ein minderjähriges Kind nicht innerhalb von sechs Wochen nach Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis beantragt wird,
  • wenn der Verlust sowie auch das Wiederauffinden eines Ausweises nicht angezeigt wird und bei Wiederauffinden das entsprechende Dokument nicht bei der Meldebehörde abgegeben wird sowie
  • wenn der Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit nicht angezeigt wird.

Was habe ich als Wohnungsnehmer zu beachten?

Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Meldewesens in der Eigenschaft als Wohnungsnehmer können unter anderem folgende sein:

  • An-, Ab- und Ummeldung innerhalb einer Frist von einem Monat

Was habe ich als Wohnungsgeber zu beachten?

Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Meldewesens in der Eigenschaft als Wohnungsgeber können unter anderem folgende sein:

  • Ausstellung einer Wohnungsgeberbestätigung an Personen, die nicht in die aufgeführte Wohnung einziehen und dies auch nicht beabsichtigt hatten,
  • Ausstellung einer Wohnungsgeberbestätigung mit falschen Angaben,
  • Verspätete Meldung eines Einzuges gegenüber der Meldebehörde (Frist: 1 Monat) sowie
  • Auskunftsverweigerung gegenüber der Meldebehörde bezüglich Personen, die in der Wohnung leben bzw. gelebt haben.