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Informationen zur Wahl des Ausländerbeirates 1999/2000

Im November 1999 fand in Trier die Wahl des Ausländerbeirates statt, bei diesem Wahldurchgang lag die Wahlbeteiligung unter 10 %. Aufgrund der damaligen gesetzlichen Regelung war die Wahl bei einer Wahlbeteiligung unter 10 ungültig. Es musste ein 2. Wahldurchgang Anfang 2000 durchgeführt werden. Bei diesem Wahlgang lag die Wahlbeteiligung dann über 10 %, womit ein Ausländerbeirat wirksam gewählt war.

Rechtsgrundlage der Wahl sind die Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz (GemO) sowie das Kommunalwahlgesetz (KWG) und die Kommunalwahlordnung (KWO) sowie ergänzend die entsprechende Satzung der Stadt Trier.

In der Stadt Trier findet die Wahl des Beirates nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl statt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat 11 Stimmen, dies entspricht der Zahl der zu wählenden Beiratsmitglieder. DieStimmen können Bewerberinnen oder Bewerbern aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen (panaschieren) gegeben werden, hierbei können die jeweilige Kandidatin oder der jeweilige Kandidat bis zu 3 Stimmen (kumulieren) erhalten.

Insgesamt waren für diese Wahl im Stadtgebiet 6 Stimmbezirke eingerichtet.
Die eingegangenen Wahlbriefe wurden in die Ergebnisermittlung der Urnenwahllokale einbezogen.


Ergebnisse der Ausländerbeiratswahl 1999 in der Stadt Trier

Grafiken
Gesamtergebnis

Tabellen
Gesamtergebnis
Gesamtergebnis nach Stimmbezirken

Ergebnisse der Ausländerbeiratswahl 2000 in der Stadt Trier

Grafiken

Gesamtergebnis
Sitzverteilung


Tabellen
Gesamtergebnis
Gesamtergebnis nach Stimmbezirken
Sitzverteilung
Berechnungsschlüssel für Sitzverteilung
Kandidaten BUNTE nach Stimmbezirken
Kandidaten DIL nach Stimmbezirken
Kandidaten UdM nach Stimmbezirken

 
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