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Lärmkartierung 1. Stufe

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie und dem 6.Teil des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) waren bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten für die im Stadtgebiet verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kfz pro Jahr auszuarbeiten.

Die Stadt Trier ist nach § 47e BImSchG für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen zuständig. Hauptverkehrsstraße i.S.d. § 47b BImSchG ist „eine Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr“. Nicht klassifizierte Straßen sind keine Hauptverkehrsstraßen i.S.d. § 47b BImSchG.

Im Rahmen der Umgebungslärmkartierung wurden für die Stadt Trier Lärmkarten erstellt. Die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet von Trier erfolgte auf Grundlage der 34. BImSchV.

Die Lärmkartierung der ersten Stufe erfolgte für Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kfz. das entspricht einem durchschnittlichen täglichen Verkehr von 16.400 Kfz. Darüber hinaus wurden auch hochbelastete, nicht klassifizierte Straßen mit erfasst, welche nach den rechtlichen Regelungen nicht zu kartieren waren und von der Stadt Trier über die gesetzlichen Anforderungen hinaus in die Ermittlung der Belastungen miteinbezogen wurden.

Für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung im Bereich der Haupteisenbahnstrecken ist nach der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 2. Juli 2013 vom Jahr 2015 an das Eisenbahnbundesamt zuständig.

Lärmkarten Straßen:

Lärmkarten Bahn:

 
Zuständiges Amt