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Überschreitung von Grenzwerten

Mit der Luftqualitätsrichtlinie hat die Europäische Union für ihre Mitgliedsstaaten verbindliche Luftqualitätsziele zur Vermeidung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt festgelegt. Danach wird die Luftqualität in den Staaten der EU nach einheitlichen Methoden und Kriterien beurteilt. Die Luftreinhaltung in Deutschland ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen national geregelt. Wichtige Elemente sind dabei Grenz- und Zielwerte. Die Festlegung von Luftqualitätsstandards dient vor allem dem Schutz und der Gefahrenabwehr, ihre Einhaltung ist durch geeignete Instrumente (Luftreinhaltepläne, immissionsschutzrechtliche Anlagengenehmigung) sicherzustellen.

Eine aktuelle landesweite Übersicht zur Überschreitung von Grenzwerten der Schadstoffe Feinstaub PM10, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, Ozon und Kohlenmonoxid für das aktuelle und das Vorjahr finden Sie auf der Webseite des Landesamts für Umwelt.

 
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