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Bewohnerparkausweise

In Trier gibt es seit Juli 2020 drei Bewohnerparkzonen, die den Bürgerinnen und Bürgern in der Innenstadt ein wohnortnahes Parken ermöglichen. Die dazu notwendigen Bewohnerparkausweise berechtigen zum gebührenfreien und langfristigen Parken in der jeweiligen Zone.

Überwachung

Für die Überwachung der Bewohnerparkregelung (Missbrauch durch nichtberechtigte Personen) ist die Verkehrsüberwachung beim Ordnungsamt der Stadt Trier zuständig. Bei Störungen oder konkreten Behinderungen auf Bewohnerparkplätzen kann dessen Leitstelle unter Telefon 0651/718-3232 informiert werden.

Planung

Ansprechpartner für Fragen oder Anregungen zur Gestaltung von Bewohnerparkzonen ist StadtRaum Trier (Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsplanung), da dort die Konzeptionen erstellt und die Regelungen zu den einzelnen Zonen getroffen werden.