Sprungmarken

Besucherparkausweise

Den Besucher-Ausweis gibt es in verschiedenen Varianten.
Den Besucher-Ausweis gibt es in verschiedenen Varianten.

Um auch den Bedürfnissen von Besuchern in einer Bewohnerparkzone gerecht zu werden, hat die Stadtverwaltung Trier den so genannten Besucherparkausweis bzw. Hotelausweis geschaffen. Hierbei handelt es sich um eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung, die neben den besuchten Bewohnern gerade auch von Hotels in der Innenstadt rege in Anspruch genommen wird.

Der Inhaber des Besucherparkausweises ist berechtigt, innerhalb der angegebenen Zone für die Dauer der Gültigkeit ohne zeitliche Beschränkung auf allen Kurzzeitparkplätzen zu parken; dort wo eine Gebührenpflicht besteht, ist er davon befreit. Die Genehmigung berechtigt auch zum Parken auf Sonderparkplätzen, die für Bewohner mit Parkausweis reserviert sind. Der Parkausweis gilt nur für die Zone, in der der besuchte Innenstadtbewohner seine Wohnung hat und ist nur gültig, wenn der Vordruck vollständig ausgefüllt, bzw. die Gültigkeitsdaten markiert und durchstochen sind.

Den Besucher-Ausweis gibt es in mehreren Varianten:

  • Variante B1 = ein Kalendertag gültig (Kosten: 6 Euro, Mindestabnahme pro Antrag: zwei Ausweise)
  • Variante B2 = zwei Kalendertage gültig (Kosten: 12 Euro)
  • Variante B3 =sechs Kalendertage gültig (Kosten: 36 Euro)
  • Hotelparkausweis = ein Kalendertag (gültig bis 12 Uhr am nachfolgenden Tag, Kosten: 8 Euro, Mindestabnahme pro Antrag: zwei Ausweise)

Die Parkausweise können online (mit Bezahlfunktion PayPal oder giropay) oder schriftlich, per Fax oder E-Mail beantragt werden, ein Telefonanruf genügt nicht (siehe "Downloads"). Es empfiehlt sich, je nach den Bedürfnissen, die Parkausweise im Voraus zu besorgen. Wenn der Besucherparkausweis schriftlich beantragt wird, erfolgt die Zustellung der Genemigung nach Zahlungseingang per Post. Antragsberechtigt sind nur Personen, die ihren behördlich gemeldeten Wohnsitz bzw. Ihren Hotel-/Ferienwohnsitz in einer Bewohnerparkzone in Trier haben.

Der Besucherparkausweis gilt nicht für Handwerker.

Online-Antrag Besucherparkausweis bzw. Hotelausweis

Ansprechpartner

Institution: Stadtverwaltung Trier, Bürgerdienste

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Telefon: 115 oder 0651/718-0

Telefax: 0651/718-4903

Website Bürgerdienste

E-Mail: Kontaktformular