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Sicherheitstipps im Radverkehr

Als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer in der Stadt können Radfahrer alle Straßen und die für sie freigegebenen Wege selbstbewusst benutzen. Vorsicht und Rücksicht auf Andere gehören selbstverständlich dazu. Die Straßenverkehrsordnung gilt auch für den Fahrradverkehr!

Vorsicht:

  • Fahren Sie auf Radwegen oder -streifen nicht gegen die Fahrtrichtung: Autofahrer rechnen beim Ab- oder Einbiegen nicht mit Radfahrern, die aus der falschen Richtung kommen.
  • Beachten Sie den toten Winkel, insbesondere bei Lkws und Bussen. Am besten halten Sie Abstand von großen Kraftfahrzeugen und fahren nicht nebenher.
  • In Einbahnstraßen, die für den Fahrradverkehr in beiden Richtungen freigegeben sind, sollten Sie besonders vorausschauend fahren. Autofahrer rechnen nicht unbedingt mit Gegenverkehr.
  • Versuchen Sie in unklaren Situationen immer, Blickkontakt mit den anderen Verkehrsteilnehmern aufzunehmen.
  • Halten Sie genügend Abstand zu parkenden Autos, deren Türen sich ohne Vorwarnung öffnen können.
  • Tragen Sie einen Helm.
  • Warnen Sie Fußgänger, die vor ihnen denselben Weg benutzen, rechtzeitig durch Klingeln:
 

Rücksicht:

  • Rot heißt Stopp, auch für Radfahrer.
  • In der Fußgängerzone müssen Sie absteigen und schieben. In den Zeiten, in denen Radverkehr erlaubt ist (in Trier von 19 Uhr abends bis 11 Uhr vormittags), haben Fußgänger weiter Vorrang. Sie dürfen also in der Regel nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • Zebrastreifen dienen ausschließlich Fußgängern zur sicheren Überquerung von Straßen. Wenn Sie als Radfahrer einen Zebrastreifen benutzen wollen, müssen Sie absteigen und schieben.
  • Bleiben Sie auf der Fahrbahn, auch wenn zum Beispiel ein Schutzstreifen endet. Wechseln Sie nicht von der Fahrbahn auf den Gehweg und wieder zurück, um eine rote Ampel zu umgehen:
 

Achtung Autofahrer:

  • Radwege sind tabu. Parkende Autos haben dort nichts verloren.
  • Wenn Sie am Fahrbahnrand parken, achten Sie beim Türöffnen und Aussteigen immer darauf, dass sich von hinten kein Radfahrer nähert.
  • Achten Sie beim Rechtsabbiegen immer auf die Vorfahrt der Radfahrer, die auf ihrem Schutzstreifen oder auf dem Radweg geradeaus weiterfahren: