- a Dienstleistungen beginnend mit
- b Dienstleistungen beginnend mit
- c Dienstleistungen beginnend mit
- d Dienstleistungen beginnend mit
- e Dienstleistungen beginnend mit
- f Dienstleistungen beginnend mit
- g Dienstleistungen beginnend mit
- h Dienstleistungen beginnend mit
- i Dienstleistungen beginnend mit
- j Dienstleistungen beginnend mit
- k Dienstleistungen beginnend mit
- l Dienstleistungen beginnend mit
- m Dienstleistungen beginnend mit
- n Dienstleistungen beginnend mit
- o Dienstleistungen beginnend mit
- p Dienstleistungen beginnend mit
- r Dienstleistungen beginnend mit
- s Dienstleistungen beginnend mit
- t Dienstleistungen beginnend mit
- u Dienstleistungen beginnend mit
- v Dienstleistungen beginnend mit
- w Dienstleistungen beginnend mit
- z Dienstleistungen beginnend mit
- ä Dienstleistungen beginnend mit
- ö Dienstleistungen beginnend mit
- ü Dienstleistungen beginnend mit
Rettungsdienst/ Krankentransport
Leistungsbeschreibung
Der Rettungsdienst hat bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten (Notfallpatienten) lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, stellt ihre Transportfähigkeit her und befördert sie unter fachgerechter Betreuung in der Regel mit Rettungs- oder Notarztwagen sowie eventuell mit Rettungshubschraubern in ein geeignetes Krankenhaus.
Er leistet auch kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe und befördert sie unter Betreuung in der Regel mit Krankentransportwagen.
An wen muss ich mich wenden?
In Notfällen wählen Sie bitte die Rufnummer 112.
Alle Leitstellen sind auch über die Servicenummer 19222 (z.B. für Krankentransporte) erreichbar.
Ergänzend können Sie sich in Fragen des Rettungsdienstes bzw. der Krankentransporte an die zuständigen Kreisverwaltungen wenden.
Besonderheiten
Weitergehende Informationen stellen neben den Hilfsorganisationen vor Ort folgende Landesdienststellen zur Verfügung:
- Ministerium des Innern und für Sport
- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
- Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz
- Ministerium des Innern und für Sport
- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
- Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz
Spezielle Hinweise für Trier
- Kosten für Transportleistungen werden von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen
- Transportleistungen, die ohne vorherige Abstimmung mit der Krankenkasse erfolgen, werden ggf. nicht von der Krankenkasse übernommen
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Brand-, Zivilschutz und RettungsdienstSt.Barbara-Ufer 40
54290 Trier
Montag 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Leistelle ständig besetzt
Notruf 112
Telefon: +49 651 9488-0Fax: +49 651 9488-225
E-Mail: poststelle@feuerwehr-trier.de