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Informationen zum Ukraine-Konflikt erhalten
Leistungsbeschreibung
- Ukraine-Konflikt
- Es gibt Zahlreiche Hilfsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine.
- Wichtigster Ansprechpartner ist die örtliche zuständige Ausländerbehörde. Diese beantwortet Fragen zur Einreise und dem Aufenthalt.
- Bei Hilfsbedürftigkeit zu Beginn Ihres Aufenthalts in Deutschland sind Sie berechtigt Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen. Diese Asylbewerberleistungen beantragen Sie bei der örtlichen Leistungsbehörde (Sozialamt).
- Für die Beantragung von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, wenden Sie sich an die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit.
- Es gibt verschiedene Informationsportal zum Beispiel auf den Seiten des Bundes.
- Für die Geflüchteten und Helfenden in Rheinland-Pfalz gibt es ein eigenes Informations- und Hilfsportal des Landes.
Im Zuge des Ukraine-Konflikts tauchen sowohl bei den Geflüchteten als auch den Helferinnen und Helfern viele Fragen auf. Das Land Rheinland-Pfalz stellt hierfür ein umfassendes Informations- und Unterstützungsangebot zur Verfügung.
Informationen zum Aufenthalt und Sozialleistungen erhalten Sie ebenfalls direkt bei den zuständigen Ausländerbehörden und Sozialämtern.
Spezielle Hinweise für Trier
Informationen der Stadt Trier
- siehe unter www.trier.de
An wen muss ich mich wenden?
Bei allen Themen rund um Ihren rechtmäßigen Aufenthalt und Ihre Erlaubnis in Deutschland zu arbeiten, wenden Sie sich an die Ausländerbehörde.
Bei Hilfsbedürftigkeit zu Beginn Ihres Aufenthalts in Deutschland sind Sie berechtigt Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen. Diese Asylbewerberleistungen beantragen Sie bei der örtlichen Leistungsbehörde (Sozialamt).
Für die Beantragung von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, wenden Sie sich an die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit.
Die für Sie zuständige Ausländerbehörde können Sie über die Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge herausfinden.
Zudem bietet Rheinland-Pfalz eine kostenlose und mehrsprachige Informationshotline für alle Geflüchteten und Helferinnen und Helfer an. Diese erreichen Sie Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 14 Uhr unter der 0800-9900 660. Sie können die Hotline auch schriftlich über ein Kontaktformular erreichen.
- Suche nach der zuständigen Ausländerbehörde - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Ukraine-Hotline - Kontaktformular
Besonderheiten
Das Hilfsportal des Landes Rheinland-Pfalz stellt Ihnen umfassende Informationen zur Einreise, dem Aufenthalt sowie zu Fragen hinsichtlich Arbeit, Schule und Angeboten für Frauen und Kinder zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch über die nachfolgenden Seiten:
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Möglichkeiten der zielgerichteten Hilfe
- Flucht, Einreise und Asyl – FAQs der Beauftragten der Bundesregierung für Flucht, Einreise und Asyl
- Hilfe für ukrainische Flüchtlinge auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
- Hilfsportal des Landes Rheinland-Pfalz mit Informationen für Geflüchtete und Helfende
- Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- germany4ukraine - Hilfeportal des Bundes
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Ausländerfragen - Allgemeines Ausländerrecht und AsylThyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Allgemeiner Sozialer Dienst - Wohnraumberatung, Wohnraumhilfen - städtische Wohnungen
Am Augustinerhof, Verw. Geb. IV
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen
Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. II
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: sozialamt@trier.de
Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen - Asyl
Eurener Straße 15
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: sozialamt@trier.de