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Meister und Gesellen technische und betriebswirtschaftliche Fortbildung fördern
Leistungsbeschreibung
- Weiterbildungen im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich für Gesellen und Meister
- Von Handwerkskammer angeboten und durchgeführt
- Dient u.a. der Vorbereitung auf Meisterprüfung
- Anmeldung erfolgt bei Handwerkskammer direkt
- Während Fortbildung ggf. Anspruch auf Meister-BAföG oder Bildungsprämie
Mit einer Fortbildung können Sie sich beruflich und persönlich weiterentwickeln.
Die Handwerkskammern bieten umfassende Fortbildungen im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich an. Diese können Sie absolvieren, wenn Sie eine Meisterprüfung ablegen möchten. Wenn Sie bereits einen Meisterbrief haben, können Sie Ihr fachliches Wissen durch eine Fortbildung erweitern.
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Handwerksberuf
Zuständige Stelle
Die regional zuständige Handwerkskammer.
Anträge / Formulare
Die Anmeldeformulare finden Sie meist auf der Internetseite der Handwerkskammer.
Verfahrensablauf
Für die Teilnahme an einer Fortbildung der Handwerkskammer müssen Sie zunächst die Voraussetzungen der jeweiligen Veranstaltung erfüllen.
Informieren Sie sich über Weiterbildungsangebote bei der Handwerkskammer.
Melden Sie sich bei der Handwerkskammer für eine Weiterbildung an.
Zahlen Sie die Weiterbildungskosten an die Handwerkskammer.
Nach Abschluss der Weiterbildung legen Sie eine Prüfung ab.
Danach erhalten Sie ein Zeugnis.
Gebühren / Kosten
Es fallen Gebühren an. Diese hängen von Ihrer Weiterbildung ab.
Zusätzlich zu den Fortbildungsgebühren fallen auch Gebühren für die anschließende Prüfung an.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von Ihrer Weiterbildung ab. Informieren Sie sich daher bei der Handwerkskammer.
Besonderheiten
Während Ihrer Weiterbildung können Sie finanzielle Unterstützung beantragen. Informieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit über das sogenannte Meister-BAföG. Diese informiert Sie über einen möglichen Anspruch.
Informieren Sie sich auch über die Bildungsprämie.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Keine.
Zuständig
Handwerkskammer TrierLoebstraße 18
54292 Trier
Postfach 4370
54233 Trier
Fax: +49 651 207-115
E-Mail: info@hwk-trier.de