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Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen eine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie öffentliche Straßen und Plätze anders als dies von dem Träger der Straßenbaulast vorgesehen ist (oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften) nutzen möchten. Das stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/ Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis:
Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Spezielle Hinweise für Trier
zusätzlicher Hinweis zu Fahrradständern:
- nur für gewerbliche Zwecke möglich (erlaubnispflichtig)
- für private Aufstellung keine Erlaubnis möglich
An wen muss ich mich wenden?
Für Sondernutzungen in Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die regionalen Dienststellen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz verantwortlich.
Spezielle Hinweise für Trier
Terminvereinbarung
- erfolgt online
- Vorsprachen sind mit und ohne Terminvereinbarung möglich
Gebühren / Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Spezielle Hinweise für Trier
- ist grundsätzlich gebührenpflichtig
- die Gebühr richtet sich nach der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Trier und die Erhebung von Sondernutzungsgebühren
- Sondernutzungserlaubnisse für Informationsstände
- sind sondernutzungsgebührenfrei
- festgesetzt wird allerdings eine Verwaltungsgebühr
Benötigte Unterlagen
In den Anträgen sind der
- Standort,
- die Art und Dauer der Sondernutzung und
- die Größe der benötigten Straßenflächen
anzugeben.
Spezielle Hinweise für Trier
Antragsformular
- Vordrucke stehen unter Sondernutzungen zum download bereit
Im Einzelfall:
- komplett Anschrift und Ansprechpartner
- können weitere Erläuterungen erforderlich werden
- z. B. durch Wort, Zeichnung und Bild
- sowie im Rahmen einer Ortsbesichtigung
- oder in anderer geeigneter Weise
Besonderheiten
Rechtliche Grundlage
Spezielle Hinweise für Trier
- Landesstraßengesetz
- Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Trier und die Erhebung von Sondernutzungsgebühren
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- bis zu 3 Wochen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Spezielle Hinweise für Trier
- spätestens 3 Wochen vorher (frühestens 5 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung)
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Allgemeine Fragen zu Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen
Was sind Verstöße?
- unerlaubte Sondernutzung und Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis
Wie werden diese geahndet?
- durch Bußgeld, Zwangsgeld oder Ersatzvornahme
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und VeranstaltungenWasserweg 7 - 9
54292 Trier
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen