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Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren
Leistungsbeschreibung
Nach § 12 Abs. 3 BauGB wird der Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann Einsicht gewährt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Gemeinde.
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Stadt- und VerkehrsplanungKaiserstr. 18 a
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
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