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Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
Leistungsbeschreibung
Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gelten sie für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt.
Spezielle Hinweise für Trier
Informationen
- siehe unter https://www.trier.de/bauen-wohnen/grundstuecksmarkt/bodenrichtwerte/
- online-Beantragung Bodenrichtwertauskunft
An wen muss ich mich wenden?
Gebühren / Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten werden je nach Format Gebühren in Höhe von 22,00 bis 94,00 Euro erhoben.
Spezielle Hinweise für Trier
- 32,00 - 88,00 Euro für Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Bodenmanagement und Geoinformation - Stadtvermessung - Grundstückswertermittlung - GutachterausschussGerty-Spies-Str. 2
54290 Trier
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen