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Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Leistungsbeschreibung
- Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
- für Fahrzeuge mit Anhänger (Kombinationen) auf Antrag möglich
- Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich
- - für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination),
- - für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und
- - für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung(StVO) - hat.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Trier
- auch bei den Außenstellen möglich
- Online-Terminvergabe
- bei im Ausland zugelassen Fahrzeugen ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig
Zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Verfahrensablauf
Der Anhänger ist zunächst bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.
Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; evtl. ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Gebühren / Kosten
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Zulassungsbehörde.
Spezielle Hinweise für Trier
- ggf. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich
Bezahlung
- nur am Kassenautomat möglich
- bar oder mit EC Karte
- keine Visa- und keine Kreditkartenzahlung
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers;
- - Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Spezielle Hinweise für Trier
Zusätzlich
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
- bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind: Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- Versicherungsbestätigungsnummer (EVB, ehemalige Deckungskarte)
- Kontonachweis (EC Karte/Kontoauszug)
- bei der Antragstellung für mehrere Fahrzeuge durch einen Bevollmächtigten genügt eine Vollmacht
Besonderheiten
- SEPA Lastschriftmandat Hauptzollamt
- Vollmacht zur Zulassung, Abmeldung und Zulassung auf Minderjährige
Rechtliche Grundlage
- Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- sofort
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Allgemeine Fragen zu Kraftfahrzeug (100 km/h-Plakette beantragen)
Wie schnell darf ich mit einem Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen fahren ?
Ohne Sondergenehmigung / Plakette nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-ZulassungenThyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Montag 07:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 13:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Hermeskeil
Langer Markt 12
54411 Hermeskeil
Montag 07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr
Freitag 07:30 - 11:30 Uhr
Telefon: 115E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Saarburg
Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg
Montag 07:30 - 10:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr
Freitag 07:30 - 10:30 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 6581 9999318
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Viehmarkt
Viehmarkt 20
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Strassenverkehrsbehörde
Am Grüneberg 90
54294 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen