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E-Plakette erhalten für E-Fahrzeuge aus dem Ausland
Leistungsbeschreibung
- Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland
- Gebühr 11,00 Euro
- Zuständigkeit: Zulassungsbehörde
Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein
- Batterieelektrofahrzeug;
- Brennstoffzellenfahrzeug oder
- aufladbares Hybridelektrofahrzeug
benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.
Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.
- keine Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch den Herkunftsstaat
- Fahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg) sowie L3e, L4e, L5e, L7e
- alternativer Antrieb bzw. Energiequelle
An wen muss ich mich wenden?
Ausländische Fahrzeughalter können bei jeder Zulassungsbehörde die Ausgabe der Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge beantragen.
Zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Verfahrensablauf
Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.
Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.
Gebühren / Kosten
Die Gebühr beträgt 11,00 Euro.
Benötigte Unterlagen
- die Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Übereinstimmungsbescheinigung oder
- eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.
Besonderheiten
Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.
Rechtliche Grundlage
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 9a Absatz 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage 3a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Bearbeitungszeit
Sie können die Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-ZulassungenThyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Montag 07:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 13:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen