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Kind in KiTa anmelden
Leistungsbeschreibung
- Kindertagesstätte Aufnahme
- Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung
- Kontakt vorher möglich und sinnvoll
- Anmeldung über örtliches Verfahren
- Zuständige Stelle:
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Spezielle Hinweise für Trier
Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Trier:
- Kita Alt-Tarforst
- Feyen
- Trimmelter Hof
- Deutsch-Französiche Kindertagesstätte
- Im Freschfeld
- Esricher Weg
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Trier
- Informationen über die Betreuungseinrichtungen der Stadt Trier sind über kitaportal.trier.de ersichtlich
- Anzahl der Plätze, Angebotsstruktur und Konezption sowie die jeweiligen Kontaktdaten
- eine Vormerkung zur Warteliste ist ebenfalls möglich
Anträge / Formulare
- Einkommensabhängige Elternbeiträge in Krippen und Horten - Berechnung
- Einkommensabhängige Elternbeiträge in Krippen und Horten - Leitfaden
- Einkommensabhängige Elternbeiträge in Krippen und Horten - Verdienstbescheinigung
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Gebühren / Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Spezielle Hinweise für Trier
Elternbeiträge in Kindertagesstätten
- werden für unter Zweijährige (Krippenkinder) und Kinder im Schulalter (Hortkinder) erhoben
- die Berechnung richtet sich nach Familieneinkommen, Anzahl der Kinder im Haushalt sowie Art und Umfang des Betreuungsplatzes
Besonderheiten
Spezielle Hinweise für Trier
Weitere Informationen
- siehe unter www.trier.de
Rechtliche Grundlage
- §§ 22 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Deutsch-Französische KindertagesstätteSimone-Veil-Str. 9
54296 Trier
Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kindertagesbetreuung
Eurener Str. 48a
54294 Trier
(Gebäude 4)
Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
Hinweis:
oder nach Vereinbarung
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: jugendamt@trier.de
Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kindertagesstätte Alt-Tarforst
Im alten Garten 22
54296 Trier
Zum Schombert 29
54296 Trier
Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kindertagesstätte Estricher Weg
Estricher Weg 13
54294 Trier
Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kindertagesstätte Feyen
Peter-Scholzen-Str. 35
54296 Trier
Fax: +49 651 9930161
Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kindertagesstätte Im Freschfeld
Von-Babenberg-Straße 26
54296 Trier
Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kindertagesstätte Trimmelter Hof
Langflur 34
54296 Trier
Fax: +49 651 999077-2
Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kindertagesstätten Elternbeiträge
Eurener Str. 48a
54294 Trier
(Gebäude 4)
Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr
Hinweis:
sowie nach Vereinbarung
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: jugendamt@trier.de