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Eheurkunde ausstellen
Leistungsbeschreibung
Als Nachweis über die Eheschließung erhalten Sie nach der standesamtlichen Eheschließung eine Eheurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag jederzeit zusätzliche Exemplare aus.
Soll Ihnen das Standesamt anlässlich der Eheschließung gleich eine oder mehrere Eheurkunden aushändigen, beantragen Sie das bitte bei der Anmeldung der Eheschließung.
Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt das Standesamt auf Antrag eine Eheurkunde aus.
In eine Eheurkunde werden aufgenommen:
- die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
- Ort und Tag ihrer Geburt und
- Ort und Tag der Eheschließung.
Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegattin oder Ehegatten,
- Lebenspartnerin oder Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) sowie
- Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).
An wen muss ich mich wenden?
Die Eheurkunde stellt im Regelfall das Standesamt aus, welches das Eheregister mit dem Eheeintrag führt.
Spezielle Hinweise für Trier
- zuständig ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen wurde
Anträge / Formulare
Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Fax gestellt werden. Viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- auch online möglich
- oder per Mail möglich
Gebühren / Kosten
Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 13,00 Euro, das zweite und jedes weitere mit beantragte und im gleichen Arbeitsgang hergestellte Stück 6,50 Euro.
Spezielle Hinweise für Trier
- 13,00 Euro für die erste Urkunde, jede weitere gleiche Urkunde 6,50 Euro
Zahlungsart
- bei persönlicher Beantragung bar / EC
- bei schriftlicher (oder per Mail) Beantragung Überweisung auf Grund Rechnung
- bei online-Beantragung per Pay Direkt (Giropay) oder PayPal
Bearbeitungszeit bei Postversand
- zeitnah
Besonderheiten
Persönliche Beantragung:
- Suchen Sie das zuständige Standesamt auf.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht und Ihrem Personalausweis oder Reisepass oder einer beglaubigten Kopie davon den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und –ort,
- Datum der Eheschließung,
- Angaben zur Ehegattin oder zum Ehegatten,
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Spezielle Hinweise für Trier
- zusätzlicher Hinweis zur Beantragung und Abholung durch einen Bevollmächtigten: Kopie (beidseitig) des Ausweises des Antragstellers ist ausreichend, Beglaubigung ist nicht notwendig
Rechtliche Grundlage
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 56 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 57 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Personenstandsverordnung (PStV)
- lfd. Nr. 16.6 der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Spezielle Hinweise für Trier
- § 15 Eintragung in das Eheregister
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- sofort
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Allgemeine Fragen zu Heiratsurkunde beantragen
Kann eine Urkunde auch in internationaler Form ausgestellt werden?
- ja, Auszug aus einer Personenstandsurkunde in
- deutsch, englisch, französisch, italienisch, spanisch, portugiesisch, serbokroatisch, niederländisch, polnisch
Wann kann eine Urkunde nicht ausgestellt werden?
- wenn Heiratsurkunden, älter als 80 Jahre sind
- dann ist nur eine Abschrift möglich
Wer hat noch Anspruch auf Ausstellung einer Urkunde neben den Eheleuten selbst?
- Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel
- andere Personen nur mit Vollmacht oder Vorliegen eines rechtlichen Interesses
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Standesamt - UrkundenDomfreihof 1b
54290 Trier
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen