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Fahrerkarte erstmalig beantragen
Leistungsbeschreibung
- Fahrerkarte Erteilung
- Erstmalige Beantragung von Fahrerkarten
- Für Busfahrer:innen und LKW-Fahrer:innen
Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger;
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 t ein-schließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist;
- sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.
Ausnahmeregelungen (z.B. für Landwirtschaftsbetriebe oder Post-dienstleistungen) werden in § 1 Abs. 2 und § 18 der Fahrpersonal-verordnung sowie Art 3 der EU-Verordnung 561/2014 erläutert.
Sie beantragen erstmalig eine Fahrerkarte, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sind.
Den Antrag auf Erteilung Ihrer Fahrerkarte richten Sie an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen (z.B. Fahrerlaub-nisbehörde, Dekra, TÜV).
Die Erteilung ist gebührenpflichtig.
Sie müssen sich entweder über die online-Authentifizierung des Nutzerkontos identifizieren oder vor Ort persönlich vorstellen.
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kartenerneuerung sollte spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf erfolgen. Ist die Fahrerkarte bei Antragsstellung bereits abgelaufen, wird eine Erstbestellung durchgeführt.
Hinweise:
Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte darf nur von Ihnen benutzt werden. Die Fahrerkarte ist immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- erfolgt persönlich
- frühestens 4 Wochen vor Ablauf möglich
Abholung
- durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich
Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie
- in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
- einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
Fahrerlaubnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.
Spezielle Hinweise für Trier
- die Vorlage eines Nachweis zum Beschäftigungsverhältnis ist nicht erforderlich
An wen muss ich mich wenden?
Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Spezielle Hinweise für Trier
- Zuständigkeit liegt bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz
- Online Terminvereinbarung ist möglich
Zuständige Stelle
Kreisverwaltungen beziehungweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
Den Antrag zur Erteilung Ihrer Fahrerkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort
- Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
- oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen.
- Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prü-fen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Nutzerkonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
- Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
- Die Erstellung einer Fahrerkarte ist kostenpflichtig.
- Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die personalisierte Fahrerkarte.
- Die personalisierte Fahrerkarte können Sie
- direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
- sich direkt (nach online-Authentifizierung und online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.
Hinweis:
Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Fahrerkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.
Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gebühren / Kosten
Kostenart: variabel
Kostenhöhe (variabel): von 30 bis zu 45 Euro
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
Spezielle Hinweise für Trier
- 42,00 Euro bei Abholung bei der Führerscheinstelle
- 47,00 Euro bei Zusendung durch das Kraftfahrt-Bundesamt
- Gebühren sind vorab bei Beantragung zu entrichten
- 30,70 Euro zusätzlich für die eidesstattliche Erklärung bei Verlust der Fahrerkarte
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis (bzw. Aufenthaltstitel oder Unionsbür-ger:innenkarte)
- Aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild
- Eine digitale Kopie Ihrer Unterschrift
- Eine digitale Kopie Ihres aktuellen EU-Kartenführerscheins bzw. einer vergleichbaren Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat
Spezielle Hinweise für Trier
- Hinweis zum Lichtbild: kein biometrisches erforderlich, außer bei gleichzeitiger Beantragung eines Kartenführerscheins
- bei Verlust zusätzlich Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung
- bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und Personalausweis (von beiden)
- gut lesbare Kopie des Personalausweises vom Vollmachtgeber ist ausreichend
Besonderheiten
Es gibt folgende Hinweise:
In Deutschland ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmer:innen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer:innen keinen Anspruch auf Kostenerstattung haben.
Hinweis:
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie bei den zuständigen Stellen spätestens nach sieben Kalendertagen die Ersetzung der Karte beantragen. Der Diebstahl der Fahrerkarte muss bei der Polizei angezeigt werden.
Rechtliche Grundlage
- § 4 Absatz 1 S. 2 und 3 FPersV, § 5 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
- § 4a b und c Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz - FPersG)
- Art. 26, 27 und 31 Verordnung (EG) Nr. 165/2014
Bearbeitungszeit
1 Monat
Spezielle Hinweise für Trier
- 3 - 5 Tage
Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerkarte ist keine Frist einzuhalten.
Spezielle Hinweise für Trier
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - FahrerlaubnisbehördeViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
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