trier.de - zur Startseite
Zur StartseiteZur StartseiteZur Startseite

  • a
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • b
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • c
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • d
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • e
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • f
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • g
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • h
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • i
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • j
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • k
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • l
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • m
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • n
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • o
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • p
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • r
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • s
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • t
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • u
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • v
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • w
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • z
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ä
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ö
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ü
  • Dienstleistungen beginnend mit

Unternehmenskarte ersetzen wegen Verlust

Leistungsbeschreibung

  • Unternehmenskarte Ersatz
  • Erneuerung aufgrund von Verlust von Unternehmenskarten
  • Für Unternehmen

Die Unternehmenskarten werden an die Unternehmer:innen oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen ausgegeben bzw. zugestellt.
Die Unternehmer:innen sorgen für die ordnungsgemäße Verwen-dung der Karten. Zusätzlich haben Sie dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs dem Unternehmen zuzuordnen.
Die Unternehmer:innen sind verantwortlich für die regelmäßige Speicherung der ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern und müssen diese auf Verlangen der Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.
Der Antrag ist durch die Unternehmer:innen oder eine vertretungsbefugte Person oder eine bevollmächtigte Person persönlich oder online zu stellen.
Unternehmenskarten werden unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt und grundsätzlich an das Unternehmen direkt übersandt.

Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Unternehmenskarte (Ersatzkarte) entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Unternehmenskarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt.
Bei Verlust der Unternehmenskarte muss eine schriftliche Erklärung (Verlusterklärung) der zuständigen Stelle bei der Antragstellung vorgelegt werden. Auf Verlangen kann die zuständige Stelle eine Versicherung Eides statt verlangen.
Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, so wird die Karte erneuert.
Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die ersetzte Karte ihre Gültigkeit
Eine wiedergefundene Karte ist der ausstellenden Behörde oder Stelle zurückzugeben.

Unternehmerkarten werden an den Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag zur Vertretung berufenen Personen und Fahrzeughalter ausgegeben, deren Fahrer Beförderungen durchführen, die unter den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben oder die nach § 57a Absatz 3 der StVZO Daten aus dem Massespeicher herunterzuladen haben.

An wen muss ich mich wenden?

Bei der Beantragung einer Unternehmenskarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Zuständige Stelle

Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

  • Den Antrag für den Ersatz Ihrer Unternehmenskarte mit den erfor-derlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort
    • Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
    • oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen.
  • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
  • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
  • Die Erstellung einer Unternehmenskarte ist kostenpflichtig.
  • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die Unternehmenskarte.
  • Die ausgestellte Unternehmenskarte können Sie
    • direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
    • sich direkt (nach online-Authentifizierung und online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Gebühren / Kosten

Kostenart: variabel
Kostenhöhe (variabel): von 30 bis zu 45 Euro
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

Benötigte Unterlagen

  • Ggf. Zugang des ELSTER-Unternehmenskontos
  • Einen Nachweis des Handelsregisters bzw. der Gewerbeanmeldung
  • Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder
  • Als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort
  • Ggf. Verlusterklärung

Spezielle Hinweise für Trier

  • zusätzlicher Hinweis zur Verlusterklärung: ist vor Ort abzugeben (gebührenpflichtig)

Besonderheiten

Bei Verlust der Unternehmenskarte ist unverzüglich die antragsbearbeitende Stelle, welche die Karte erteilt, zu informieren.

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

8 Arbeitstage

Spezielle Hinweise für Trier

  • 7 - 14 Tage

Antragsfrist: 7 Werktage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
 
Druckhinweis: Standardmäßig werden Hintergrundbilder/-farben vom Browser nicht ausgedruckt. Diese können in den Druckoptionen des Browsers aktiviert werden.