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03.10.2023

Schutzzonen für Porta und Co.

Stadt und Land richten Pufferzone für Welterbestätten ein

Gruppenbild vor dem Dom, die Beteiligten halten ein Plakat der Pufferzone in Händen
Sie wollen das kulturelle Erbe Triers für nachfolgende Generationen erhalten und schützen: Dr. Heike Otto (GDKE), Karl-Uwe Mahler (Unesco-Beauftragter), Dr. Thilo Becker (Baudezernent), Markus Nöhl (Kulturdezernent), Elvira Classen (Leiterin Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz) und Alexandra Gath (GDKE).

Was haben Peru, Ägypten, China und Trier gemeinsam? Sie alle beherbergen Welterbestätten der Unesco wie etwa die Ruinenstadt Machu Picchu, die Pyramiden von Gizeh, die Chinesische Mauer und in Trier natürlich die Porta Nigra, den Dom, die Kaiserthermen und noch einige weitere. Um sie auch für nachfolgende Generationen zu erhalten und zu schützen, vollzieht die Stadt gemeinsam mit dem Land einen wichtigen Schritt.

Das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz richtet in Abstimmung mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe des Landes eine sogenannte Pufferzone um die Welterbestätten in Trier ein. Hintergrund ist folgender: Im direkten Umfeld eines Unesco-Welterbes gelten besondere Auflagen für Neu- oder Umbauten. Aus diesem Grund werden Pufferzonen definiert. Anhand dieser Auflagen soll verhindert werden, dass die Wirkung und das Erscheinungsbild des Welterbes beeinträchtigt werden. Ein anschauliches Beispiel wäre etwa der Bau eines neuen Hochhauses im Umfeld der Porta Nigra, das diese überragt und somit auch den Blick auf das römische Stadttor verstellt.

Die Welterbestätten in Trier mit ihrer langen Historie für nachfolgende Generationen zu erhalten und zu schützen – darin sind sich die Verantwortlichen einig – müsse das Ziel sein. Konkret sieht das dann so aus, dass die neue Rechtsverordnung, in der die Pufferzone definiert ist und die im ersten Quartal 2024 erlassen werden soll, ein geregeltes Verfahren für Bauwillige oder Investoren sicherstellt, wenn sie sich ein Grundstück oder ein Haus gekauft haben. Somit werden Rechtssicherheit und ein klarer Prozess geschaffen und es gibt ein transparentes Verfahren zur Prüfung der Welterbeverträglichkeit von Bauvorhaben. Sobald sie rechtskräftig ist, wird die Pufferzone auch im städtischen Geoinformationssystem hinterlegt und kann dort eingesehen werden. Sie ist somit auch eine Planungshilfe für Investoren oder Projektentwickler, die frühzeitig sehen können, ob ihr Projekt in der Pufferzone liegt oder nicht.

Elvira Classen, Leiterin des Amts für Stadtkultur und Denkmalschutz, betonte bei der Vorstellung der Pläne: „Die Pufferzone soll keine Bauvorhaben verhindern, sondern dabei helfen, sie welterbeverträglich zu machen.“ Hierbei spielen auch die Sichtachsen eine Rolle: Steht man etwa an der Mariensäule und blickt über die Stadt, sollen die Welterbestätte auch weiterhin als die dominanten Bauwerke wahrgenommen werden und keine Konkurrenz durch große Neubauten bekommen.

Dr. Heike Otto, Generaldirektorin der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) Rheinland-Pfalz, hob die Bedeutung der Pufferzone hervor, mit der die Authentizität der historischen Welterbestätten erhalten bleibe. Kulturdezernent Markus Nöhl verwies auf den Tourismus als Quelle der Wertschöpfung in der Stadt. Dieser fuße zu einem guten Teil auf den Welterbestätten – die sich viele Menschen Tag für Tag anschauten. Mit der Pufferzone werde Trier als Zentrum der Antike nochmals gestärkt, ist sich Nöhl sicher. Wichtig sei der Bestandsschutz, so der Dezernent: „Die neue Pufferzone führt nicht dazu, dass bestehende Gebäude verändert werden müssen.“

Einbezogen in die Planungen war auch das Dezernat von Baudezernent Dr. Thilo Becker. Auch er betonte, dem Wert der Denkmäler müsse Rechnung getragen werden, weshalb er den Schritt der Pufferzone begrüße.

Von Björn Gutheil

Freier Blick auf Triers Welterbe

Die schraffierte Fläche auf der Karte zeigt die Pufferzone, die um die Welterbestätten in Trier (rot markiert) eingerichtet wird. Unterteilt ist die Pufferzone in drei Kategorien: Unmittelbarer Welterbeschutz (hier geht es darum, dass nicht in unmittelbarer Nähe gebaut wird), Stadt- und Landschaftsbild (typische Landschaftselemente Triers mit der Tallage umgeben vom Petrisberg und der Mosel haben wesentliche Bedeutung für das Stadtbild mit seinem Welterbe) und die Kategorie archäologisches Erbe (Prüfflächen für archäologisches Erbe werden freigehalten). Relevant sind auch die Sichtachsen zwischen den Welterbestätten (gelbe Pfeile) und die Panoramasicht auf die Stadt (gestrichelte Linien). Diese Sichtachsen müssen freigehalten werden, damit die Welterbestätten auch weiterhin so wirken können, wie sie es bisher tun. Karte: Büro Michael Kloos

Die schraffierte Fläche auf der Karte zeigt die Pufferzone, die um die Welterbestätten in Trier (rot markiert) eingerichtet wird. Unterteilt ist die Pufferzone in drei Kategorien: Unmittelbarer Welterbeschutz (hier geht es darum, dass nicht in unmittelbarer Nähe gebaut wird), Stadt- und Landschaftsbild (typische Landschaftselemente Triers mit der Tallage umgeben vom Petrisberg und der Mosel haben wesentliche Bedeutung für das Stadtbild mit seinem Welterbe) und die Kategorie archäologisches Erbe (Prüfflächen für archäologisches Erbe werden freigehalten). Relevant sind auch die Sichtachsen zwischen den Welterbestätten (gelbe Pfeile) und die Panoramasicht auf die Stadt (gestrichelte Linien). Diese Sichtachsen müssen freigehalten werden, damit die Welterbestätten auch weiterhin so wirken können, wie sie es bisher tun.
Karte: Büro Michael Kloos