Leistungsbeschreibung
- Reisepass Ausstellung express
- persönlicher Antrag für Reisepässe im Express-Bestellverfahren
- verkürzte Lieferzeit von 3 Werktagen
- Zuschlag von zusätzlich 32,00 EUR bei Express-Bestellverfahren
- Gültigkeit:
- bis 24 Jahre: 6 Jahre
- ab 24 Jahren: 10 Jahre
- zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz
- Antragstellung auch in jedem anderen Bürgeramt möglich (es entstehen Zusatzkosten)
Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage. Dafür fällt für Sie ein höherer Beitrag an.
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.
Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Trier
Verfahrensablauf
Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.
Spezielle Hinweise für Trier
- Fingerabdrücke werden ab 6 Jahre aufgenommen aber nur im Reisepass
- bei Personen unter 18 Jahren:
- persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich
- erfolgt persönlich durch eine sorgeberechtigte Person
- es ist ausreichend wenn einer der Personensorgeberechtigten den Antrag stellt
- allerdings muss es der Elternteil sein, bei dem das Kind gemeldet ist
Gebühren / Kosten
Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
- Gebühr: 69,50 EUR
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.
- Gebühr: 102,00 EUR
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
- Gebühr: 22,00 EUR
Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten:
Spezielle Hinweise für Trier
Gebührenänderung ab 01.01.2024:
- für Personen ab 24 Jahren:
- 102,00 Euro
- 124,00 Euro für einen 48-Seiten Expresspass
- Gebühren werden bei Beantragung entrichtet
Zahlungsart
- auch mit EC Karte möglich
Benötigte Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- erfüllte Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
- gegebenenfalls:
- Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde,
- Eheurkunde oder
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Spezielle Hinweise für Trier
- zusätzlicher Hinweis zu den Ausweisdokumenten:
- alten Reisepass (auch wenn er ungültig ist)
- bei Personen unter 18 Jahren: Ausweis des bei der Beantragung anwesenden Elternteils
- zusätzlich in seltenen Fällen:
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde, wenn kein altes Ausweisdokument vorliegt oder sich der Familienname geändert hat
- z. B. Heirat, Wiederannahme des Geburtsnamens
- falls kein Lichtbildnachweis vorliegt, ist die Anwesenheit eines Bürgen (mit Ausweis) erforderlich, der die Identität bestätigen kann
Besonderheiten
Spezielle Hinweise für Trier
Abholung
- es wird telefonisch oder per Mail informiert, sobald der Express-Reisepass zur Abholung bereit liegt
- für die Abholung ist keine Terminvereinbarung erforderlich
- die Abholung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person ist möglich
Gültigkeit:
- für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre
- für Personen über 24 Jahre 10 Jahre
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
- Bearbeitungsdauer: 3 Werktage (Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.)
Spezielle Hinweise für Trier
- Expresspassbestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12:00 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Wertag, 12:00 Uhr an die Behörde zugestellt
- Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)
- Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Ist 0 eine Zahl oder ein Buchstabe in der Seriennummer im Reisepass?
- dabei handelst es sich um die Zahl 0 (Null) in der alphanummerischen Seriennummer und nicht das O-o (OCR-Lesbarkeit)
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
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