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27.10.2023

Einbahnstraßenregelung in Zewen ändert sich

(bau) Die Verkehrsführung der Straßen Kettenstraße und In der Acht in Trier-Zewen wird mit Abschluss der Bauarbeiten am Bahnübergang Zewen geändert. Die beiden Straßen werden zu einem Einbahnstraßenring. Die Einfahrt ist dann nur noch über die Kettenstraße möglich, die Ausfahrt muss über die Straße In der Acht erfolgen. Der hintere Teil der Kettenstraße ab der Einmündung In der Acht bleibt weiterhin in beide Richtungen befahrbar.

Diese Maßnahme wird notwendig, um den sicherheitstechnischen Vorschriften der Deutschen Bahn für den Bahnübergang gerecht zu werden. Die Deutsche Bahn hat das Abbiegen für Fahrzeuge mit über 10 Meter Länge in die Straße In der Acht untersagt. Die sogenannte Räumstrecke, 27 Meter vor und hinter dem Bahnübergang, muss aus Sicherheitsgründen jederzeit freigehalten werden. Beim Abbiegen von Fahrzeugen länger als 10 Meter in die Straße In der Acht kann dies nicht gewährleistet werden. Es besteht die Gefahr, dass ein Fahrzeug die Räumstrecke blockiert oder es zu einem Rückstau auf den Bahnübergang kommt, wenn dieser geschlossen wird.

Die Busse der Stadtwerke sind in der Regel länger als 10 Meter und dürfen aufgrund des Verbots der Deutschen Bahn die bisherige Linienführung ab dem Bahnübergang Zewen nicht mehr fahren. Damit die Haltestelle Friedhof, die das gesamte Gebiet oberhalb an den ÖPNV anschließt, erhalten und weiterhin bedient werden kann, müssen die Einbahnstraßen eingerichtet und die Haltestelle auf die gegenüberliegende Seite verlegt werden.

Der Ortsbeirat Zewen sprach sich bereits vor der Aufforderung der Deutschen Bahn für einen Einbahnstraßenring in der Kettenstraße und In der Acht aus.