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30.04.2024

40 Seiten mit Regeln für die City

Leere Stühle an einem sonnigen Tag auf einer Außenterrasse eines Lokals
Die neue Sondernutzungssatzung regelt auch die Möblierung von Restaurants im Außenbereich. Diese ist der Umgebung anzupassen und einheitlich zu gestalten. Foto: erika8213/stock.adobe.com

Die neue Sondernutzungssatzung will die Trierer Innenstadt lebendig machen, sie stärken und weiterentwickeln. In einem langen Beteiligungsprozess arbeiteten verschiedene Interessensgruppen an der Satzung mit. Trotzdem stimmten ihr nicht alle Stadtratsmitglieder zu.

Die Sondernutzungssatzung beinhaltet Regeln, wie Aktivitäten im öffentlichen Raum gestaltet werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Art von Stühlen und Tischen vor einem Geschäft, die Zahl an Warentischen oder welche Art von Sonnenschirmen erlaubt ist. Die Satzung betrifft aber auch Themen wie Straßenmusik, Straßenkunst und Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen. Da die bestehende Satzung nicht mehr zeitgemäß war, hat die Stadtverwaltung unter Federführung von Innenstadt-Dezernent Ralf Britten einen Entwurf für die neue Satzung erarbeitet. Er wurde mit Hilfe der Bürgerinnen und Bürger, der Einzelhändler, der Gastronomen, der Fachämtern und der politischen Gremien weiterentwickelt.

Die Satzung muss viele unterschiedliche Interessen vereinen: Zum einen gibt es zahlreiche Akteure der Gastronomie, des Einzelhandels, sonstige Gewerbetreibende oder Kulturschaffende, die nach einer optimalen eigenen Präsenz in der Innenstadt streben. Zum anderen gibt es auch die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, die sich beispielsweise Sitz- und Verweilmöglichkeiten auch ohne Konsumzwang wünschen. Darüber hinaus müssen wirtschaftliche Interessen mit den verkehrlichen und sicherheitsrelevanten Vorgaben, der Barrierefreiheit und den Ansprüchen des Stadtbildes abgewogen und miteinander in Einklang gebracht werden.

Auf 40 Seiten führt die Satzung die Rahmenbedingungen für Sondernutzungen aus. Ergänzt wurde sie erstmals um eine Gestaltungsrichtlinie. Mit den Aspekten Aufenthaltsqualität und gestalterische Qualität soll sie zum Schutz und zur Stärkung eines hochwertigen Erscheinungsbildes der Innenstadt beitragen.

In der gut halbstündigen Diskussion äußerten sich Vertreter der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU überwiegend positiv zur neuen Satzung. An einigen Punkten gab es allerdings auch Kritik.

So moniert Richard Leuckefeld (Bündnis 90/Die Grünen), dass es während des Beteiligungsprozesses Änderungen zum Thema Werbe-Aufsteller gab. Im ersten Entwurf waren die sogenannten „Kundenstopper“ nicht vorgesehen, jetzt wieder mit einer Höhe von bis zu 1,20 Meter erlaubt. Bei der Regelung zum Thema Heizstrahler sprach Leuckefeld von einem „Schildbürgerstreich“: Freistehende Heizstrahler sind verboten, wenn sie mit einem Schirm verbunden sind, sind sie allerdings erlaubt. Daher stellte seine Fraktion insgesamt fünf Änderungsantrage, die jedoch im Rat keine Mehrheit fanden.

Laut Thorsten Wollscheid (CDU) biete die neue Satzung mehr Spielraum, da sie deutlich liberaler sei. Auch die ansprechende Gestaltung sei wichtig, da man „keine Plastikstühle im Herzen der Stadt“ wolle.

Isabell Juchem (SPD) betonte, dass es ein sehr aufwändiger Prozess mit viel Beteiligung gewesen sei. Die Satzung biete gute Rahmenbedingungen für Gewerbetreibende, mehr Möglichkeiten für Kultur- und Straßenkunst sowie mehr Barrierefreiheit in Form von Rampen.

Tobias Schneider (FDP) sagte, dass man die Kreativität oder unternehmerische Möglichkeiten nicht einschränken will. Entscheidend sei es, „Dinge“ in der Innenstadt zu ermöglichen, der restriktive Gedanke sollte nicht im Vordergrund stehen. Deshalb sei nun auch Fingerspitzengefühl bei den Kontrollen des Ordnungsamts gefragt.

Ihre skeptische Haltung unterstrich Katharina Haßler-Benard (FDP): Die Satzung sei „zu kleinteilig und überreguliert“. Gleichzeitig zeigte sie sich positiv überrascht, wie viele Änderungen seit dem ersten Entwurf Einzug in die neue Satzung gefunden haben.

Der zuständige Dezernent Ralf Britten hatte schon im Vorfeld zugesichert, die Satzung nach einem Jahr zu evaluieren und gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen. Der Stadtrat beschloss dann bei 38 Ja-, zwei Nein-Stimmen und neun Enthaltungen die neue Sondernutzungssatzung. Sie tritt zum 1. Mai in Kraft, für die neu eingeführte Gestaltungsrichtlinie gibt es gestaffelte Übergangsfristen.

Von Johanna Pfaab