Leistungsbeschreibung
Wenn Sie es als Eltern wünschen, kann für Ihr Kind unter 16 Jahren auf Wunsch ein Personalausweis ausgestellt werden.
Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- erfolgt persönlich
- die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich
- Mindestalter für die selbstständige Beantragung ist 16 Jahre
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Es reicht aus, wenn Sie als Erziehungsberechtigter den Ausweis beantragen und das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird.
- Wenn Sie allein erziehungsberechtigt sind, so müssen Sie einen Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht vorlegen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der das Kind oder der Jugendliche unter 16 Jahren den Hauptwohnisitz hat.
Spezielle Hinweise für Trier
Gebühren / Kosten
- Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Spezielle Hinweise für Trier
- Gebühren werden bei Beantragung entrichtet
Zahlungsart:
Benötigte Unterlagen
- der jetzige (Kinder-) Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass oder Geburtsurkunde,
- Einverständnis (-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).
Spezielle Hinweise für Trier
zusätzlich
- wenn kein Ausweisdokument mit Lichtbild vorhanden ist:
- wenn ein Kind bisher noch nie in Deutschland gemeldet war:
- Ausweis oder Geburtsurkunde
Besonderheiten
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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